Archiv der Kategorie: Gotteslästerung

DIE UNIVERSELLE KONFERENZ DER GOTTSUCHER – Oder die, die …. — Kurznotiz

1. Manchmal fragt mich jemand: ‚Glaubst Du an Gott?‘, und ich sage dann: ‚Wenn du mir erklären kannst, was Du unter ‚Gott‘ verstehst, kann ich Dir vielleicht sagen, ob ich an das glaube, was Du unter Gott verstehst oder nicht‘.

2. Nimmt man ernst, was man um sich herum sieht, dann gibt es ganz viele verschiedene Religionsgemeinschaften: viele Spielarten von Christen, viele Spielarten von Muslimen, viele Spielarten von Juden, viele Spielarten von Buddhisten, viele Spielarten von Hinduisten, viele Spielarten von ….

3. Ernsthafte Mitglieder dieser religiösen Gemeinschaften behaupten alle, an ‚Gott‘ zu glauben und sie versuchen ihr tägliches Lebens mehr oder weniger so zu gestalten, wie ihr Glaube an das, was sie selbst sich unter ‚Gott‘ vorstellen, es nahelegt.

4. Diese Religionen gibt es z.T. schon 2.500 bis 3.000 — oder mehr – Jahre. Das ist nicht ganz kurz …. Was auffällt ist, dass die offiziellen Vertreter dieser religiösen Gemeinschaften in der Vergangenheit noch niemals ernsthaft versucht haben, sich alle an einem Ort zu versammeln, um herauszufinden, worin denn möglicherweise die Gemeinsamkeit ihres Gottesglaubens besteht. Alle verhalten sich so, dass nur gerade sie selbst das ‚wahr Wissen‘ von Gott hätten und alle anderen unterschiedlich stark ‚verirrt‘ sind. In der menschenfreundlichen Variante ‚verzeiht‘ man den anderen ihren Irrtum und hofft darauf, dass die anderen ihren Irrtum eines Tages ‚einsehen‘ und sich dem ‚wahren Glauben‘ zuwenden. In der menschenunfreundlichen Variante erklärt man die ‚Anderen‘ zu ‚Verrätern‘, zu ‚Gefallenen‘, zu ‚Feinden‘, zu ‚Ungläubigen‘, die man bestrafen muss bis hin zur körperlichen Ausrottung.

5. Wenn das mit ‚Gott‘ Gemeinte wirklich so wichtig ist, wie die verschiedenen Vertretern der Religionen offiziell behaupten, dann verwundert es, warum keiner ernsthaft und aufrichtig die Frage stellt, wie Menschen denn überhaupt feststellen können, ob ein bestimmter Glaube an einen Gott ‚zutreffend’/ ‚wahr‘ ist oder nicht. Wenn man sieht, mit wie viel wissenschaftlichem Aufwand die Menschheit seit ca. 500 Jahren das innere der Natur und die Tiefen des Weltalls erforscht (mit atemberaubenden neuen Einsichten), dann überrascht es doch sehr, wie wenig die offiziellen Vertreter der vielen Religionen tun, um die Einsichtigkeit, die Verstehbarkeit, das Zutreffen ihren jeweiligen Gottesglaubens aufzuhellen.

6. Was tun die verschiedenen Vertreter der verschiedenen Religionen, wenn sie für ‚ihren Glauben‘ ‚werben’/ ‚missionieren‘? Wieweit hat der einzelne Umworbene eine reelle Chance, sich selbständig ein Urteil, eine Meinung zu bilden, frei, ohne psychologische Manipulationen?

7. Warum ist es so unmöglich, dass alle Religionen gemeinsam der Frage nachgehen, was an ihrem jeweiligen Glauben an Gott ‚gemeinsam‘ ist, ‚allen Menschen zugänglich‘, von ‚allen Menschen erfahrbar‘, von ‚allen Menschen verstehbar‘?

8. Die vielen sogenannten religiösen Konflikte in der Vergangenheit hatten sehr oft (meistens? immer) auch mit ‚Macht‘ zu tun, mit ‚Vorherrschaften‘, ‚Gebietsansprüchen‘, ‚wirtschaftlichen Vorteilen‘ und dafür war es wichtig, dass Religion nicht zu ‚empirisch‘, nicht zu ‚individuell‘, nicht zu ‚wahr‘ war, sondern zu Ritualen erstarrt waren, leicht indoktrinierbar und manipulierbar, so dass die Menschen nicht aus eigenem Urteil handelten, sondern als gelenkte Masse, die den steuernden Eliten Macht, Reichtum und (zweifelhafte) Ehre verschafften.

9. Im Kontrast dazu waren religiöse Menschen wie Buddha oder Jesus von Nazareth friedlich, menschenliebend, ohne einen Machtapparat, ohne Aufbau einer Organisation, ohne Unterwerfungsrituale, ohne Bevorzugung bestimmter Menschen, ohne Verurteilung anderer usw.

10. Nochmals, es fällt auf, wie extrem unkritisch offizielle Vertreter von Religionen sich selbst gegenüber sind. Obwohl wir seit Jahrhunderten immer besser verstehen, wie unser Wissen funktioniert, wie leicht und vielfältig jeder Mensch irren kann, wie oft große Irrtümer in die Welt kamen, weil bestimmte Meinungen lange nicht richtig überprüft wurden, ist nicht zu erkennen, dass die offiziellen Repräsentanten der großen Religionen ernsthaft vorstellen können, dass sie ‚irren‘ könnten. Diese Möglichkeit wird von vornherein kategorisch ausgeschlossen, obwohl nichts sicherer ist als dieses, dass jeder Mensch irren kann und sich auch im Laufe seines Lebens sehr oft irrt. In gewisser Weise ist ’sich Irren‘ auch eine Voraussetzung, um zu einem tieferen Verständnis zu kommen, vorausgesetzt, man erkennt seinen Irrtum.

11. Würden die offiziellen Vertreter von Religionen grundsätzlich einräumen, dass auch sie irren können, dann müssten sie ein großes Interesse daran haben, sich mit den anderen Religionen darüber auszutauschen, was denn die gemeinsamen Glaubensinhalte sind, wie sie erkennbar sind, wie sie verstehbar sind, wie sie gegen Missdeutungen geschützt werden können, und wie man sie heute in einer veränderten und sich beständig weiter veränderten Welt leben sollte. Und die religiösen Vertreter würden nicht nur ‚unter sich‘ darüber reden, sondern ‚mit allen‘, da jeder Mensch dazu wertvolle Beiträge liefern könnte.

12. Aktuell erwecken alle größeren Religionen eher den Eindruck, dass Hass, blinde Ideologien, Sprachlosigkeit (und große Unwissenheiten) die Gemüter beherrschen und dass die Sache mit Gott – sollte es ihn geben – irgendwo im Hintergrund vor sich hinwest; niemand scheint ein ernsthaftes Interesse an der ‚Sache Gottes‘ in dieser Welt zu haben. Der Umfang und die Bedenkenlosigkeit, mit der gegenwärtig in so vielen Ländern dieser unserer Welt Menschen gequält, verfolgt, unterdrückt, gegängelt, gefoltert und getötet werden, ist beispiellos. Wenn dies alles aus dem ‚Gottesglauben‘ der aktiven Menschenschänder folgt, dann brauchen wir diesen Gottesglauben eher nicht. Er hat auch nicht im entferntesten irgendetwas mit dem ‚Gott‘ zu tun, an den ich glaube, und von dem ich weiß, dass er alles erfüllt – sofern sich Menschen nicht explizit gegen sich selbst und gegen die Welt stellen, die sie hervorgebracht hat. Darin liegt eine tiefe Paradoxie: an der Stelle, wo das Leben in diesem Kosmos eine Form angenommen hat (homo sapiens), die sich sogar explizit gegen sich selbst wenden kann und sich dadurch – im positiven Fall – in einer bislang nie dagewesenen Eigenständigkeit ‚für etwas‘ entscheiden kann, an dieser Stelle finden wir nicht nur ’neues Licht‘ sondern auch viel ’neuen Schatten‘.

13. Mit der neuen Qualität des ‚eigenen Entscheidens‘ gewinnt das ‚mögliche Böse‘ in dieser unserer Welt eine ganz neue Wirklichkeit: diese neue Form der Freiheit — realisiert im hom sapiens — erlaubt es dem homo sapiens, sich auf der ganzen Breite gegen sich selbst, gegen das Leben im Universum, gegen das ganze Universum, und damit sogar gegen einen möglichen Gott zu wenden. Das ist potentiell das ‚totale Böse‘; die ‚Erfindung des Teufels‘ ist hier nur eine geschickte Ablenkung, eine billige Entschuldigung dafür, dass wir selbst genau das Böse verkörpern können, wenn wir unsere Grenzen, Schwächen und Fehler systematisch verleugnen.

14. Vor diesem Hintergrund ist die scheinbare Zunahme von religiösen Bewegung sehr zwiespältig: solange diese religiösen Bewegungen nicht wirklich wahrheitsfähig sind, ist mit Ihnen Intoleranz und eine ewige Menschen- und Lebens-verachtende Blutspur vorprogrammiert. Wer ernsthaft ‚wahrheitsunfähig‘ ist, der kann nur mit Verdrehungen und Lügen leben.

15. Die Deklaration der Menschenrechte 1948 und Gesellschaftsformen, die auf solchen Menschenrechten gründen, sind ein Lichtblick in der Geschichte des Lebens auf dieser unserer Erde (ohne dass damit schon die ‚perfekte‘ Form menschlicher Gesellschaften gefunden sein muss); die heute existierenden Religionen geben dagegen wenig Anlass, zu glauben, dass sie die tieferen Wahrheiten, die in und hinter den Menschenrechten stehen, auch nur ansatzweise verstanden hätten. Zumindest gibt es genügend offizielle Vertreter sowohl bei den Juden wie auch bei den Muslimen wie auch bei den Christen wie auch bei den …, die die Menschenrechte mit Füßen treten. Wie soll man dies deuten?

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KURZBESPRECHUNG: BLASPHEMIE – KANN RELIGIONSKRITIK GEGENSTAND STAATLICHER GESETZGEBUNG SEIN?

Letzte Änderung: 17.Sept.2013 (Details, Schlagworte)

Rückverweis: Diese Gedanken kann man in thematischer Nähe sehen zu dem Beitrag Demokratie: mehr als nur ein Wort.

Eine Veranstaltung der Frankfurter Juristischen Gesellschaft zusammen mit der Philos.-Theol. Hochschule Sankt Georgen, am 12.Sept.2013 im Haus am Dom, 18:00h, mit Prof.Dr.Dr.hc Arnold Angenendt (Univ.Münster) und Prof.Dr.Fabian Wittreck (Univ.Münster)

1) Diese Kurzbesprechung erhebt nicht den Anspruch, die beiden Vorträge und die ausführliche Diskussion vollständig wieder zu geben. Vielmehr stelle ich hier nur diejenigen Punkte heraus, die mir vor dem Hintergrund der allgemeinen Thematik des Blogs von besonderem Interesse zu sein scheinen.

RELIGION und STAAT; RELIGIONSFREIHEIT

2) Die ca. 40 min Redezeit für den Vortragenden Prof. Angenendt waren natürlich viel zu kurz, um die Fülle seines Wissens zum Thema voll ausbreiten zu können; er konnte jedoch immerhin anhand zahlreicher Beispiele aus der Geschichte von den Griechen bis in die Neuzeit eine Grundfigur deutlich machen, die interessant erscheint. Unter der allgemeinen kulturellen Prämisse, dass es so etwas wie eine in einem ‚Höheren begründete Religion‘ (Transzendenzaspekt) überhaupt gibt, fiel den Vertretern der jeweiligen Religionsgemeinschaften in der Vergangenheit überwiegend die Aufgabe zu, das Übertreten von wichtigen religiösen Regeln zu identifizieren (‚Frevel‘, Blasphemie), während die Ahndung von relevanten Übertretungen (bis hin zur Todesstrafe) den jeweiligen staatlichen Stellen zufiel. Dies aber nur insoweit, als die jeweilige religiöse Überzeugung im Staat anerkannt war (aus Sicht eines christianisierten römischen Reiches waren z.B. die Rituale der Germanen ‚Frevel‘ und als solche zu zerstören).
3) Eine weitere Differenzierung trat im Gewandte der Inquisition ein, indem dort zwischen (i) der eigentlichen Untersuchung, (ii) der Verurteilung, und (iii) der Ahndung des Vergehens unterschieden wurde. Diese Errungenschaft wurde zwar durch mehr hundertfachen Missbrauch der Inquisition in Frankreich, Spanien (826 Fälle, davon ca. 1/3 Ehebrüche), und Deutschland (ca. 100 Fälle) sehr verdunkelt, fanden dann aber später generellen Eingang in die Strafgesetzgebung.
4) Schließlich setzte sich seit der Aufklärung mehr und mehr auch die Idee der Religionsfreiheit in dem Sinne durch, dass es jedem frei stehen sollte, sich frei einer Religion anzuschließen, in ihr aktiv zu sein, und auch frei zu sein, aus einer Gemeinschaft auch wieder austreten zu können, ohne Schaden zu nehmen. Bischof Kettler brachte 1848 diese Überlegungen in die Frankfurter Paulskirchenverfassung mit ein.
5) Laut Prof. Angenendt war es die Überlieferungskette (vereinfachend) ‚Unkrautgleichnis Jesu – Aufklärung mit Voltaire – demokratisch orientierte Verfassungsbewegung‘, die zu solchen Gedanken geführt haben. Daneben gab es seit dem Alten Testament die Interpretationslinie, dass man diejenigen, die die ‚Wahrheit des Glaubens‘ nach Verständnis der ‚Religionsbewahrer‘ gefährden, an ihrer gefährdenden Haltung hindern sollte, bis hin zur Verfolgung und Tötung. Diese Tradition stand und steht im Gegensatz zum Unkrautgleichnis Jesu.
6) [Anmerkung: bedenkt man, dass es heute noch Staaten in der Weltgemeinschaft gibt, die ein Verlassen der ‚herrschenden‘ Religionsgemeinschaft ächten bis hin zur Steinigung zum Tode, dann kann man erahnen, wie ‚revolutionär‘ diese Ideen vor ca. 150 Jahren waren. ]

… AUS SICHT DES STRAFRECHTS

7) Prof.Wittreck ergänzte die historische Sicht mit dem Standpunkt des aktuellen Strafrechts in Deutschland. Im §166 StGB fällt auf, dass Kirchen hier nicht mehr alleine genannt werden sondern in einem Atemzug mit ‚Religionsgesellschaften‘ und ‚Weltanschauungsvereinen‘. In dieser Tatsache spiegelt sich die neuzeitliche Erkenntnis, dass es objektiv unmöglich ist, subjektive Zustände eines Menschen — und damit eingeschlossen solche, die sich einer transzendenten Wurzel zuschreiben — von außen zweifelsfrei zu beurteilen. Damit verschwimmen aber alle die unterschiedlichen subjektiven (und auch religiösen) Begründungen in ein einziges ununterscheidbares Grau, und was bleibt, ist das objektiv beobachtbare Verhalten und dessen Wirkung auf die anderen Menschen und die Gesellschaft.
8) Von daher erscheint die Einstellung des Strafrechts, nur dann einzuschreiten, wenn (i) jemand über Gebühr beschimpft wird und zugleich (ii) die öffentliche Ordnung empfindlich gestört wird. Bei diesen Formulieren bleibt zwar auch — wie bei allen sprachlichen Formulieren — eine gewisse Unbestimmtheit, die vom jeweiligen Gericht zu präzisieren ist, aber ein öffentliches kritisches Nachdenken über gewisse sogenannte religiöse Positionen wären keine Blasphemie. Direkte Störungen ritueller Handlungen wären dagegen nicht erlaubt. Bei öffentlichen Verunglimpfungen von Symbolen, die den Betroffen besonders ‚heilig‘ sind, gibt es eine Grauzone: wenn in einer bestimmten Kultur ein Gegenstand A ’normal‘ ist, von einer bestimmten religiösen Gemeinschaft aber in abweichender Weise interpretiert wird, dann ist es für Mitglieder der religiösen Gemeinschaft u.U. verletzend wenn ein nicht-religiöser Mensch mit dem Gegenstand A in einer Weise umgeht, die er Religiöse ‚verletzend‘ empfindet. Zugleich ist es aber so, dass die Nichtreligiösen Menschen sich in ihrem Lebensgefühl eingeschränkt empfinden, wenn sie den Gegenstand A anders behandeln sollen, als sie es gewohnt sind. Bei solchen Überschneidungen kommt es zu einem Konflikt, bei dem gewöhnlich die ‚Mehrheit‘ ‚gewinnt‘. Im Fall eines demokratischen Staates wie der Bundesrepublik Deutschland mit seinen vielen religiösen Anschauungen, die Minderheiten darstellen (z.B. Juden, Zeugen Jehovas, Muslime…), kann und gibt es beständig Konfliktpotentiale, dadurch, dass diese religiösen Minderheiten im Namen der Religionsfreiheit Anerkennung für spezielle Praktiken verlangen, die gerade durch die Religionsfreiheit diesen Anspruch gar nicht erheben dürften. Religionsfreiheit besagt eben nicht ‚Herrschaft der Wenigen über die Mehrheit‘ sondern ‚Anerkennung der Vielheit‘ durch Relativierung der eigenen Position.
9) In der Diskussion wurde u.a. die Meinung geäußert, dass man in einer demokratischen Gesellschaft wie Deutschland, mit einer stark christlichen Prägung und vielen noch vorhandenen Privilegien für Katholiken und Protestanten nicht versuchen sollte, die bisherigen Minderheiten in den Privilegien anzugleichen (was zu einer Aushöhlung der Religionsfreiheit führen würde und zu einer Einschränkung wichtiger Grundrechte), sondern eher sollte man die Privilegien der alten Religionen langsam auf ein ‚Normalmaß‘ zurückfahren.
10) In der Schlussdiskussion klang an (ohne, dass diese Gedanken zu Ende geklärt werden konnten), dass die modernen Demokratien ja gerade aus einem viele Jahrhunderte (wenn nicht gar Jahrtausende) währenden Klärungsprozess hervorgegangen sind, in denen in allen Jahrhunderten Menschen wegen ihres Glaubens verfolgt, gequält, unterdrückt und getötet worden sind. Und die modernen Verfassung kann man als Resultat der Klärungsprozesse sehen, wie man eine Gesellschaft organisieren kann, ohne dass subjektive Meinungen einzelnen andere gefährden. Die modernen Grund- und Menschenrechte repräsentieren so gesehen einen Gesellschaftsentwurf, der über die Gesellschaftsentwürfe der bisherigen Religionen und der vielen Spielarten von Religionen weit hinausgehen. Jeder Versuch einer speziellen Religion aus der Vergangenheit, diesen gesellschaftlichen Erkenntnisgewinn wieder zurück zu schrauben, stellt objektiv einen Rückschritt dar, einen Rückfall in überwundene Denkmuster, eine Beschränkung von Freiheitsrechten, die ALLEN Menschen zugute kommen. Es bleibt eine ständige Herausforderung für demokratische Gesellschaften darauf zu achten, dass absolutistisch ausgerichtete Minderheiten die demokratischen Freiheitsrechte nicht dazu missbrauchen, die allgemeine Freiheit in ihrem Sinne zu manipulieren und zu zerstören.

HABEN SICH DIE KATEGORIEN ‚KIRCHE‘ und ‚RELIGIONSGEMEINSCHAFT‘ IN EINER DEMOKRATIE ÜBERLEBT?

11) Ein anderer Gedanke wurde in diesem Zusammenhang noch erwähnt: wenn sich im Laufe der Zeit gezeigt hat, dass in einem modernen demokratischen Staat ’subjektive Positionen‘ juristisch nicht objektiviert werden können, dann muss man sich fragen, wieweit man den Begriff ‚Kirche‘ und ‚Religion‘ überhaupt noch aufrecht erhalten soll, zumal das Strafgesetzbuch diesen sowieso schon ‚Religionsgesellschaft‘ und ‚Weltanschauungsverein‘ gleichstellt. Die allgemeinen Grundgesetze sind so stark ausgebaut, dass jeder ’normale Bürger‘ jeder persönlichen Anschauung — auch einer religiösen — anhängen kann, diese praktizieren kann, ohne dass der Staat dafür eigene Vorkehrungen treffen müsste.
12) [Anmerkung: Es gibt ja heute sehr viele neue, moderne Bewegungen für alle möglichen gesellschaftlichen Ziele, die alle ohne den Rückgriff auf eine explizite, nicht weiter verifizierbare transzendentale Begründung auskommen. Wenn Gott wirkt, dann braucht man dazu keinen Rekurs auf ein nicht nachvollziehbares Gefühl, sondern dann fangen Menschen an, ihr Leben real so zu gestalten, dass damit eine Zukunft für alle Menschen ermöglicht wird unter Beibehaltung von Normalität und Vielheit. In diesem Sinne sind die modernen Demokratien für alle Religionen eine Chance, ihre Gottesbild zu ‚verbessern‘. So gesehen stellen demokratische Verfassungen auch eine Form von ‚Offenbarung des besseren Lebens für alle‘ dar. Dies verstehen zu können setzt eine gewisse ‚Bildung‘ voraus. Bei nicht wenigen Religionen wird allgemeine Bildung aber nicht nur nicht gefördert, sondern systematisch unterdrückt. Auch das passt nicht in eine moderne demokratische Gesellschaft. ]

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KEINE ABSOLUTE MORAL?

 

(1) In einem Blogeintrag vom 29.Juni 2011 hatte ich über die spezielle Rolle des Sexualtriebes im Kontext der Evolution nachgedacht. Sieht man von der Romantik ab, mit der wir Menschen in den unterschiedlichen kulturellen Kontexten diesen Trieb ’schön zu reden‘ versuchen, handelt es sich bei diesem Trieb um ein genetisches Erbe, das die männlichen Vertreter der Art homo sapiens erheblich unter Druck setzt und für die weiblichen Vertreter zu allen Zeiten viel Erniedrigung und Gewaltakte mit sich gebracht hat und immer noch mit sich bringt.

 

 

(2) Zu allen Zeiten haben menschliche Gemeinschaften versucht, den ‚Umgang‘ mit der Sexualität zu ‚regeln‘: sowohl in Sorge hinreichend vieler geeigneter Nachkommen als auch zur Bewahrung des ’sozialen Friedens‘. Denn – so scheint es – der Sexualtrieb ist beim Menschen begleitet von einer Vielzahl von Emotionen, Gefühlen, die das Erleben und Verhalten von Menschen stark beeinflussen können wie ‚Körperliche Anziehung/ Erotik‘, ‚Sich Hingezogenfühlen‘, ‚Zuneigung’/ Sympathie‘, ‚Liebe‘, ‚Vertrauen/Treue‘, ‚Besitzen wollen‘, ‚Eitelkeit‘, ‚Machtgier‘, ‚Kontrollbedürfnis‘, ‚Neid‘, ‚Aggression‘, ‚Hass‘, ‚Anerkennungsbedürfnis‘, ‚Stolz‘, ‚Soziale Stellung‘, usw.

 

 

(3) Durch diese emotionalen Konnotationen ist eine sexuelle Beziehung im Normalfall nie nur eine sexuelle Beziehung. Je nach Kontext geht es auch darum, den anderen zu besitzen, ihn zu kontrollieren, ihn zu unterwerfen, ihn zu demütigen, sich zu befriedigen, oder, im Kontrast dazu, um Vertrautheit zu erleben, um Nähe zu spüren, um Anerkennung zu finden, um Gleichklang zu erleben, um Treue zu praktizieren (und darin zu erfahren), um soziale Anerkennung zu finden, um Kinder ‚zu haben‘, usw.

 

(4) Wie die Anthropologie uns lehrt, waren die Formen sexueller Beziehungen zu den unterschiedlichen Zeiten und an den unterschiedlichen Orten dieser Welt in Abhängigkeit von den jeweils herrschenden kulturellen Zusammenhängen sehr unterschiedlich. Eine einzige kurze und einfache Regel kann solch einen komplexen Zusammenhang niemals hinreichend beschreiben. Von daher ist ein schlichter Satz wie ‚Du sollst nicht die Ehe brechen‘ isoliert betrachtet nahezu bedeutungslos. Ohne Bezug zur jeweiligen Zeit, zur Region, zu jener Volksgruppe, die sich in einem bestimmten Kontext mit dieser Regel ‚etwas sagen wollte‘, kann man nicht verstehen, was solch eine Regel ’sagen will‘.

 

 

(5) Die Nutzung von sprachlichen Ausdrücken um soziale Verhaltensweisen zu beschreiben, auch im Sinne von Verhaltensgeboten oder – verboten, nimmt normalerweise Bezug auf einen erlebbaren Sachverhalt (z.B. den Sexualtrieb) und beschreibt den möglichen Umgang damit (z.B. wann ihn wer wo und wie ‚ausleben‘ darf oder soll oder eben nicht). In der Regel werden ‚Normen‘ (Gebote oder Verbote) nur formuliert, um entweder vor einem möglichen ‚Schaden‘ zu schützen oder aber um etwas zu unterstützen, was als ‚Gut‘ eingeschätzt wird. Solange es um die Machtinteressen der – auf Kosten aller anderen – Herrschenden geht, ist es nicht notwendig, Normen zu ‚motivieren‘ oder gar zu ‚erklären‘. Normen werden dann einfach aufgestellt und ihre Einhaltung befohlen. Missachtungen werden sanktioniert. Solche unmotivierten – sprich: apodiktischen – Normen können sachlich falsch sein, solange sie aber den Herrschenden nützen, werden sie mit Machtmitteln ‚hochgehalten‘. Eine leicht schwächere Form von apodiktischen Normen sind jene, in denen eine Volksgruppe bzgl. des Umgangs mit sexuellen Beziehungen ihre spezifischen Erfahrungen gemacht hat (die mehr oder weniger alle Erwachsenen kennen) und man sich aufgrund dieser Erfahrungen ‚einigt‘, bestimmte Verhaltensweisen mit einem Gebot oder Verbot zu belegen. Die Regel selbst – wie z.B. ‚Du sollst nicht die Ehe brechen‘ – erscheint völlig apodiktisch, für die Beteiligten gibt es aber einen ‚gewussten‘ – und zumeist ‚tradierten‘ – Zusammenhang, der motiviert/ erklärt, warum diese Regel gelten soll. Geht solch ein Motivationszusammenhang verloren, dann wird aus einer ‚anscheinend‘ apodiktischen Regel eine reale apodiktische Regel.

 

 

(6) Der ‚Wahrheitsgehalt‘ von Normen verbunden mit einer möglichen ‚Sinnhaftigkeit‘ hängt direkt ab von ihrer Verstehbarkeit. Eine Norm, die nicht verstehbar ist, also nicht beziehbar auf konkrete Umstände und den handlungsmäßigen Umgang mit den Umständen, kann nicht ‚wahr‘ oder ‚falsch‘ sein, da kein überprüfbarer Weltbezug vorliegt. Sollte ein Weltbezug aufweisbar sein, dann stellt sich aber immer noch die Frage nach der ‚Sinnhaftigkeit‘: bewirkt man durch ein bestimmtes Verhalten in bestimmten Umständen etwas ‚Gutes‘ oder etwas ‚Schlechtes‘?

 

 

(7) Eine Norm, die einen ‚allgemeinen moralischen‘ Anspruch erhebt, setzt voraus, dass es eine ‚prinzipielle Einsicht‘ in das gibt, was ‚Gut oder Schlecht‘ ist, und zwar für jeden Menschen zu jeder Zeit an jedem Ort. Am Beispiel der Medizin wissen wir, dass das Erkennen von Krankheiten und deren Behandlung stark ‚wissensabhängig‘ war und ist. Solange bestimmte Erkenntnisse über den Körper und die verschiedenen Krankheitserreger nicht verfügbar waren, gab es ‚medizinische Normen‘, die man befolgen sollte, obgleich diese – vom heutigen Kenntnisstand aus – ‚falsch‘ waren. Entsprechendes gilt übertragen auch von der Sexualität. Die Einsichten in die inneren (biologischen und genetischen) Mechanismen der menschlichen Sexualität sind erst kürzlich differenzierter zur Kenntnis gekommen und manche Regeln aus der Vergangenheit (z.B. solche, die die Frau als Frau verteufelt haben, weil sie bei Männern zu Erregungszuständen führen können) sind sachlich verkürzend und bewirken vielfach reales Unheil.

 

 

(8) Nach heutigem Wissensstand müssen wir davon ausgehen, dass jegliche sprachliche Formulierung einer Norm generell wissensabhängig ist und dass es grundsätzlich für individuelle Menschen kein ‚absolutes‘ Wissen gibt. Menschliches Wissen ist immer ‚konkret‘, ‚endlich‘, historisch geworden‘, ’situativ vermittelt‘ und kann sich immer nur ‚relativ zu den verfügbaren Voraussetzungen‘ entwickeln. Trotz dieser fundamentalen Relativität ist es ‚wahrheitsfähig‘, es läßt sich in großen Teilen mit Bezug auf die vorfindliche Umgebung Welt als ‚zutreffened erweisen‘.

 

 

(9) Vor diesem Hintergrund müssen wir festhalten, dass es für Menschen – beim aktuellen Wissensstand — zu keiner Zeit ‚absolute‘ – sprich: apodiktische – Normen geben kann. Kommen sie dennoch vor dann spiegeln sie entweder nicht akzeptable Machtverhältnisse wieder oder eine gefährliche Form von Unwissenheit. In solchen Zusammenhängen das Wort ‚Gott‘ zu bemühen – was in der Geschichte oft geschah – ist eigentlich eine Beleidigung Gottes und sagt weniger etwas über Gott aus als über die Menschen, die ihre Machtinteressen oder ihr mangelndes Wissen mit dem Namen Gottes kaschieren wollen. Das ist eine der schlimmsten Formen von Atheismus und Gotteslästerung, die es geben kann (dass Gott zu einem einzelnen Menschen auf besondere Weise ’sprechen‘ kann, das ist eine Sache, dass ein Mensch über Gott zu anderen Menschen spricht, ist etwas ganz anderes; sofern Letzteres überhaupt geht, wird es niemals in der Form allgemeiner absoluter Gebote gehen. Wer so etwas sagt, weiss nicht, wovon er redet, oder — schlimmer — will es nicht wissen).