PHILOSOPHIE TRIFFT DAS SNOWDON SYNDROM – Teil 4: Annulierung des 4.ten Zusatzes zur US-amerikanischen Verfassung?

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  • am 24.August 2013: Ein Song zum Thema am Ende des Textes.
  • am 7.Sept.2013: Kommentar mit Bezug auf Klage gegen Geheimdienste
  • am 9.Sept.2013: Kommentar mit Bezug auf FAZ Artikel; USA juristisch in Schieflage

Diesem Beitrag voraus ging Teil 3.

1) Ausgelöst durch immer mehr Informationen zu Abhörskandalen und anscheinend ungenügend demokratisch kontrollierten Aktionen der Geheimdienste bewegt sich die Diskussion in den USA auf vielen Ebenen zu immer grundsätzlicheren Fragen. So lässt ein kürzlicher Artikel in der Washinton Post mit dem Titel Supreme Court may need to decide how private a cellphone is (etwa: ‚Der oberste Gerichtshof sollte entscheiden, wie privat ein Mobiltelefon ist‘) den Eindruck entstehen, als ob jetzt die Mitglieder des höchstens Gerichtes darüber diskutieren, ob Mobiltelephone solch ein Teil der Privatspäre sind, dass sie vollständig unter den Schutz des 4.Zusatzes zur Amerikanischen Verfassung fallen.
2) Soll man sich jetzt freuen, weil die Richter sich endlich des Themas annehmen, oder soll man weinen angesichts der Langsamkeit und Naivität der Justiz im Umgang mit den Grundrechten der Bürger, die seit Jahren täglich den Machenschaften der Mobilfunkunternehmen ausgesetzt sind. Denn im Falle aller Mobiltelefone, die von Google und Samsung betrieben werden (andere habe ich nicht kontrolliert), gibt es mehrere Programme, die grundsätzlich Zugriff auf ALLE Daten des Telefones haben (Adressen, Bilder, Texte…), ohne das der Besitzer des Telefons dies verhindern kann. Dazu kommt, dass die modernen Mobiltelefone mit genügend Sensoren ausgestattet sind, dass sie eine kontinuierliche umfassende Überwachung des Zustandes und der Überwachung ihres Eigentümers erlauben (siehe den aufschlussreichen Artikel Das Smartphone, die freiwillige Fußfessel von Morton Freidel in der FAZ vom 3.August 2013. Das ist weit umfassender als alles, was der Staatsicherheitsdienst der DDR jemals konnte.
3) Schaut man sich den 4.Zusatz zur Amerikanischen Verfassung näher an (siehe den aufschlussreichen Überblick zum 4.Zusatz zur Amerikanischen Verfassung in der englischen Wikipedia), dann kann der Eindruck entstehen, als ob die Sicht der Privatheit seit Jahren zu Lasten der Bürger sowieso immer mehr eingeschränkt wurde.
4) Die Wurzeln des 4.Zusatzes liegen in der Zeit der amerikanischen Kolonien, als England das unbeschränkte Recht hatte, alles zu untersuchen und zu beschlagnahmen, um seine Abgabenforderungen durchsetzen zu können. Ein wesentlicher Teil der ersten amerikanischen Verfassung waren dann die 20 Zusätze einschliesslich eben des 4.Zusatzes, der den Schutz vor ‚Untersuchungen‘ und ‚Beschlagnahmungen‘ ausdrücklich garantieren sollte.
5) Um diesen Schutz abzusichern, wurde verfügt, dass Untersuchungen und Beschlagnahmungen nur zulässig sind, wenn eine autorisierte staatliche Institution klare Gründe und konkrete Umstände benennen kann, wann und wie dies geschehen soll.
6) Einerseits fand die Auslegung des 4.Zusatzes im Laufe der Zeit eine erfreuliche Anpassung dahingehend, dass die Privatheit nicht auf das Haus beschränkt wurde, in dem man wohnt, sondern an die Person gebunden wurde, wo immer diese ist und was immer diese an Hilfsmitteln benutzt (Auto, Telefon…).
7) Doch gab es parallel und danach verschiedene ‚Ausnahmen‘, die das Recht auf Privatheit wieder einschränkten. Zwei dieser Ausnahmen erscheinen mir besonders gravierend: (a) der 4.Zusatz bindet primär nur staatliche Stellen; (b) die Überwachung der Aktivitäten einer ‚fremden‘ Macht, ihrer Agenten und Kollaborateure ist erlaubt.
8) Die Beschränkung der Gültigkeit auf das Handeln staatlicher Stellen führte in den letzten Jahren vermehrt dazu, dass der Staat private Firmen beauftragte, Aufgaben auszuführen, bei denen die staatlichen Stellen in Konflikt mit dem Gesetz geraten würden; damit wird offiziell das Unterlaufen staatlicher Gesetze gefördert.
9) Die Erlaubnis zur Überwachung fremder Aktivitäten ist einfach, wenn man weiss, wer der ‚Feind‘ ist, aber dies ist in den seltensten Fällen der Fall. Dies hat zur Folge, dass allein in den letzten 12 Jahren die Gruppe der Verdächtigen immer mehr ausgeweitet wurde. Nach dem 11.Sept.2001 waren es erst bestimmte Terroristen, dann ethnische oder religiöse Gruppen, dann ganze (Schurken-)Staaten, dann sogar alle Amerikaner, da diese ja mit dem Feind kollaborieren könnten, schliesslich waren es alle Menschen, die man zu überwachen begann.
10) Im Endeffekt können zur Zeit staatliche amerikanische Stellen ALLE Menschen überwachen mit Methoden, die ‚gesetzesfrei‘ sind, d.h. ALLES ist erlaubt. Der 4.Zusatz ist faktisch außer Kraft, und die Internetfirmen und Mobilfunkbetreiber sind vollständig eingebunden. Das ist weit mehr als die Staatsicherheit der DDR je vermochte, das ist kaum noch unterscheidbar von George Orwell’s Novelle 1984.
11) Dass der oberste Gerichtshof der USA den Eindruck erweckt, diesen Entwicklungen untätig zuzuschauen (und auch parallel die deutsche Justiz bei diesen ungeheuerlichen Vorgängen bislang schweigt (die Bundesanwaltschaft hat angefangen, zu prüfen…)) ist nicht sehr beruhigend.
12) An anderer Stelle untersuche ich die systemtheoretischen Voraussetzungen zu Lernprozessen, Wissensbildung, Meinungsprozessen. Von diesen Studien her (und durch die Ereignisse der Geschichte) ist klar, dass es keinen ‚Zwang‘ gibt, ‚Grundrechte‘ einführen zu müssen. Andererseits zeigen die systemtheoretischen Untersuchungen aber auch, dass komplexe Systeme, die sich weiter entwickeln wollen (und weiter entwickeln müssen (wie wir Menschen, die wir in der Zeit ‚unterwegs‘ sind)) hinein in Räume, die noch nicht bekannt sind, dann am erfolgreichsten sind, wenn ALLE beteiligten Systeme an ihrem Optimum arbeiten können unf zugleich KOOPERATIV sind. Hierarchisch-diktatorische Systeme sind auf Dauer klar unterlegen. Sofern aber einzelne Gruppen von Menschen oft an Entscheidungspositionen stehen, an denen sie die Entwicklung von großen Teilen der Bevölkerung beeinflussen können, besteht immer die Gefahr, dass die individuellen Interessen die Oberhand gewinnen und diese Privatinteressen dann ganze Staaten behindern, gefährden, bremsen und viel Unrecht erzeugen. Anschauungsbeispiele gibt es leider viel zu viele.

Einen Überblick über alle bisherigen Blogeinträge nach Titeln findet sich HIER.

Democracy can vanish, in the US, and everywhere…, ein Song zum Thema des Blogeintrags; Spontanproduktion im Rahmen meiner ‚Radically Unplugged‘ Musikexperimente.(Aufgenommen nur mit Laptop, nachts, in einem Hotelzimmer in Brasilien…).

Über cagent

Bin Philosoph, Theologe, Kognitionswissenschaftler und hatte seit 2001 eine Vertretungsprofessur und ab 2005 eine volle Professur im Fachbereich Informatik & Ingenieurswissenschaften der Frankfurt University of Applied Sciences inne. Meine Schwerpunke ab 2005 waren 'Dynamisches Wissen (KI)', 'Mensch Maschine Interaktion (MMI)' sowie 'Simulation'. In dieser Zeit konnte ich auch an die hundert interdisziplinäre Projekte begleiten. Mich interessieren die Grundstrukturen des Lebens, die Logik der Evolution, die Entstehung von Wissen ('Geist'), die Möglichkeiten computerbasierter Intelligenz, die Wechselwirkungen zwischen Kultur und Technik, und der mögliche 'Sinn' von 'Leben' im 'Universum'. Ab 1.April 2017 bin ich emeritiert (= nicht mehr im aktiven Dienst). Neben ausgewählten Lehrveranstaltungen ('Citizen Science für Nachhaltige Entwicklung' (früher 'Kommunalplanung und Gamification. Labor für Bürgerbeteiligung')) arbeite ich zunehmend in einem integrierten Projekt mit Theorie, neuem Typ von Software und gesellschaftlicher Umsetzung (Initiative 'Bürger im Gespräch (BiG)). Die einschlägigen Blogs sind weiter cognitiveagent.org, uffmm.org sowie oksimo.org ... ja, ich war auch mal 'Mönch', 22 Jahre lang mit viel Mystik, Theologie und Philosophie; dabei u.a. einige Jahre Jugendsozialarbeiter.