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FREIHEIT DIE ICH MEINE. Nachhall zu einem Gespräch

Journal: Philosophie Jetzt – Menschenbild, ISSN 2365-5062, 19.Nov 2018
URL: cognitiveagent.org
Email: info@cognitiveagent.org

Autor: Gerd Doeben-Henisch
Email: gerd@doeben-henisch.de

KONTEXT

‚Freiheit‘ ist eines dieser Worte, um das sich seit Jahrtausende Erwartungen, Vorstellungen, Wünsche, Geschichten ranken, mit viel Blut, mit vielen Toten, aber auch strahlenden Gesichtern, glücklichen Menschen.

Erst ab dem 18.Jahrhundert fand das mit ‚Freiheit‘ Gemeinte dann in Europa und Nordamerika eine politische Gestalt, in der eine Vision von Freiheit zum zentralen Leitmotiv vieler Gesellschaftsverträge wurde. Aber es dauerte weitere 100 Jahre, bis es sich in offiziellen Gesetzen und staatlichen Institutionen so konkretisierte, dass heute ein normaler Bürger davon ausgehen darf, dass seine ‚Freiheit‘ durch den Staat als ein großes Gut des Lebens geschützt wird.

Trotz dieser unfassbaren Geschichte der ‚Sichtbarmachung‘ von ‚Freiheit‘ in der allgemeinen gesellschaftlichen Wirklichkeit besteht im Alltag, bei den einzelnen, weiterhin eine große Verwirrung und Unsicherheit darüber, ob es ‚Freiheit‘ wirklich gibt, was ‚Freiheit‘ genau ist, ob und wie man sie konkret leben soll/kann.

In diesem Blog wurde das Thema ‚Freiheit‘ schon öfters angesprochen, auch sehr grundsätzlich, vielleicht sogar grundsätzlicher, als es bislang in den offiziellen Erklärungen zum ‚Menschenrecht Freiheit‘ formuliert worden ist.

Im folgenden Text werden einzelne Aspekte des mit ‚Freiheit Gemeinten‘ artikuliert, wie sie in einem Gespräch gestern unter 12 FreundenInnen kontrovers diskutiert wurde.

SPLITTER EINES GESPRÄCH

Die folgenden Notizen sind kein ‚Protokoll‘ des Gesprächs, sondern meine subjektive aktive Nach-Erinnerung. Vielleicht kommentieren ja einige der TeilnehmerInnen, um ihre eigenen Sichten sichtbar zu machen.

  1. Wenn im folgenden von ‚der Freiheit‘ die Rede ist, dann ist immer ‚das mit dem Wort Freiheit Gemeinte‘ der Gegenstand. Da Freiheit nicht als normaler ‚Gegenstand‘ im Alltag vorkommt, sondern nur in einem komplexen Geflecht von vielen Gegenständen und Handlungen, ist im Einzelfall immer nachzufragen, was denn jemand meint, wenn er das Wort ‚Freiheit‘ im Munde führt.
  2. In dem Gespräch wurde Freiheit zudem nicht isoliert diskutiert sondern verknüpft mit den Begriffen ‚Demokratie‘. ‚Digitalisierung‘ und ‚Meditation‘, Begriffe, die selbst nicht gerade vor Einfachheit strotzen.
  3. Begründet wurde dies damit, dass in der ‚realen Welt‘ nichts isoliert, nichts ‚einfach‘ vorkommt, sondern immer verbunden mit vielen anderen, gleichzeitig, simultan. Einfach zu sagen, man sei ‚für A‘ oder ‚gegen A‘ ist daher in vielen Fällen unzureichend, da ‚A‘ nie alleine vorkommt, sondern in vielfältigen Beziehungen mit B und C und …. so gibt es Freiheit nicht lupenrein, als etwas ‚Ideales‘, von allem anderen ‚Losgelöstes‘, sondern verflochten mit vielen realen Bedingungen, die man mit bedenken muss, will man von Freiheit reden.
  4. So stand zu Beginn des Gesprächs also nicht einfach nur das Wort ‚Freiheit‘ im Raum sondern die Sätze: ‚In einer Demokratie herrscht Freiheit. Digitalisierung und Meditation hilft uns‘.
  5. In einer ersten Reaktion wurden diese einfachen Sätze natürlich sofort in ihre Bestandteile zerpflückt, dass man das ja so gar nicht sagen könne, weil …
  6. Das Problem aber war (und ist), dass wir die Wirklichkeit nicht beliebig in ihre Bestandteile zerpflücken können. Die alltägliche Wirklichkeit kommt als ein Vielfalts-Monster daher: manches finden wir gut, manches wissen wir nicht, anderes finden wir schlecht. So auch die Freiheit in einer Demokratie. Dazu heute eine umfassende Digitalisierung mit guten wie schlechten Wirkungen. Die Praxis der Meditation, die helfen kann oder auch nicht; viele wissen dazu nichts Genaues.
  7. Nimmt man als Arbeitshypothese versuchsweise mal an, dass es tatsächlich an der Wurzel allen Lebens eine grundlegende Freiheit derart gibt, entscheiden zu können, ob man A oder nicht-A tun will, dann kann die Gesellschaftsform ‚Demokratie‘ als jene Verfassung angesehen werden, die vom Ansatz her den individuellen Freiheiten den maximal möglichen Raum zu sichern sucht. Die neuen digitalen Technologien können – bei richtiger Anwendung — den individuellen Freiheiten eine neuartige Unterstützung zukommen lassen, die ihnen helfen, die historisch angewachsene Komplexität der Wirklichkeit besser mit als ohne digitale Technologien zu meistern. Für die persönliche Orientierung (auch emotional) kann eine geeignete Form des Meditierens zusätzlich eine fundamentale Unterstützung bieten.
  8. Diese Worte deuten ein ‚Potential‘ an, das Möglichkeitsräume eröffnet. Möglichkeiten müssen aber ‚realisiert‘ werden in Raum und Zeit, durch konkrete Taten unter Zuhilfenahme von realen Ressourcen.
  9. Wenn man Kindern von vornherein aber z.B. die konkreten Bedingungen verweigert, die sie bräuchten, um ‚Lernen‘ zu können, um ihre Freiheit ‚auszuprobieren‘, dann haben sie zwar eine grundlegende Freiheit, aber sie können sie nicht ausleben, da ihnen dann die geistigen und materiellen Voraussetzungen fehlen, um es tun zu können. Wenn ich Informationen verweigere oder nur falsche Informationen gebe; wenn ich keine Zeit zugestehe, um lernen zu können, keine Nahrung für die notwendige Kraft, keine Anerkennung für den notwendigen Mut, und vieles mehr, dann verhindert man im Ansatz die Entwicklung jener Formen von Freiheit, von der wir alle konkret leben (falls wir überhaupt zum Leben gefunden haben).
  10. Das Thema der ‚Ermöglichung‘ von Freiheit zieht sich aber durch das gesamte Leben eines Menschen durch, in jeder Gesellschaft. Wenn es immer weniger ‚wahre Informationen‘ gibt, stattdessen ‚falsche Informationen‘, dann kann jemand noch so viel das ‚Richtige‘ wollen, noch so viel ‚eine gute Zukunft‘ wollen, er/ sie wird nur das Falsche tun können, Unheil anrichten, Ressourcen vergeuden, anderen Menschen Unrecht tun, auf Dauer mehr zerstören als aufbauen, auf Dauer Leid erzeugen und Tod. Die heute zu beobachtende Erosion der sogenannten ‚Öffentlichkeit‘ in demokratischen Gesellschaften ist die sicherste Methode, die Vision einer Demokratie und Freiheit im Ansatz zu zerstören, da Demokratie auf die wechselseitige Kommunikation angewiesen ist. Freiheit und Demokratie brauchen ein Maximum an Wahrheit und Kommunikation; dies kostet viel Engagement, Arbeit, Ressourcen. Wer dies verweigert und leichtfertig verspielt, verspielt Freiheit und damit dann Demokratie.
  11. Von daher ist auch klar, dass Bildung in allen Lebensphasen für alle Menschen grundlegend ist. Ein demokratischer Staat, der an Bildung spart, gib sich von innen her auf. Was nützen die großen Worte einer Verfassung, wenn die Mehrheit der Bürger sie gar nicht mehr versteht? Wenn niemand weis, wie die grundlegenden Mechanismen einer freien Gesellschaft ineinander spielen? Wenn die jungen Menschen nie lernen können, mit sich selber, mit ihren Emotionen konstruktiv umgehen zu können? Wenn Leitbilder fehlen, die eine freiheitliche demokratische Gesellschaft konstruktiv fördern? Wenn das grundlegende Wissen in jenen wissenschaftlichen und technischen Bereichen fehlen, durch die moderne Gesellschaften überhaupt nur lebensfähig sind?
  12. Natürlich erlebt jeder von Kindheit an, wie die grundlegenden Bedürfnisse des Körpers, des Lebens unser Fühlen und Handeln dominieren können. Wer hungert und dürstet, wird darum kämpfen müssen, dass er überlebt. Dass die einen Menschen anderen Menschen ihr Wasser wegnehmen können und ihre Äcker, von denen sie leben, ohne Ersatz, das ermöglicht keine Freiheit und keine Demokratie. Dass die einen ihr Kapital so nutzen, dass nur wenige davon leben können und so viele in Armut leben müssen, das kann auch keine Grundlage sein.
  13. Wir haben auch gelernt, dass der weitaus größte Teil des Körpers un-bewusst ist, dass in diesem Unbewussten viele Prozesse im Menschen ablaufen, die den Menschen ‚von innen heraus‘ steuern können. Die betroffenen Menschen erleben, dass sie sich ‚anders‘ verhalten, als sie vielleicht wollen, als es die offiziellen ‚gesellschaftlichen Normen‘ vorschreiben; sie fühlen sich aber unter ‚inneren Zwängen‘; sie ‚verstehen sich selbst nicht‘; sie sind sich selbst gegenüber ‚hilflos‘. Dies wird oft verursacht durch großes Leid, das Menschen als Kinder oder auch als Erwachsene zugefügt bekamen, auch durch körperliche Defekte, genetische Besonderheiten, durch Krankheiten. Ein Leben ‚aus Freiheit‘ ist dann erschwert oder gar blockiert. Solche ‚inneren Verwundungen‘ zu ‚heilen‘ kann langwierig, sehr schwer sein. Besser ist es, man lässt sie gar nicht entstehen.
  14. Im Vergleich der gesellschaftlichen Systeme und ihren Verhaltensregeln können wir heute sehen, wie unterschiedlich gleiche Situationen interpretiert und geregelt werden. Im Extremfall wird in einer Gesellschaft jemand für ein Verhalten X zum Tode verurteilt, während es in einer anderen Gesellschaft ganz ’normal‘ ist, X zu tun. Die Gesamtheit der vielen Regeln können viele Verhaltensweisen, die wichtig wären, ‚unterdrücken‘, ‚verhindern‘, sie können bestimmte Menschen und Menschengruppen ‚verteufeln‘, sie können ganze Wissensbereiche ausgrenzen, die zum Lebe und Überleben aber wichtig sind (in der Sicht anderer Gesellschaften). Diese verwirrende Vielfalt erschwert ein Leben aus Freiheit, in Freiheit, da es für Entscheidungen immer mehr als eine Option gibt.
  15. ‚Vielfalt‘ kann man daher aus der Sicht der Entscheidung als ‚Last‘ empfinden. Und in der Tat ist Freiheit als solche eine permanente ‚Herausforderung‘; ein ‚un-freies‘ ‚blindes‘ ‚einfaches Tun‘ erscheint auf den ersten Blick ‚einfacher‘ (für autoritäre dogmatische Regierungsformen und für diktatorische Machtstrukturen ist es auf jeden Fall ‚einfacher‘, da sie dann mit geringem Widerstand ihre egoistischen Ziele umsetzen können), aber im Laufe der Zeit kann eine solche ‚Vereinfachung‘ nur scheitern und ins Unheil führen. Dazu muss man sich nicht nur die sehr kurze Geschichte der Menschen anschauen, sondern die sehr lange Geschichte des Lebens auf der Erde demonstriert mit großer Wucht, dass ein biologisches Leben nur möglich ist, wenn es zusätzlich zu dem jeweiligen begrenzten Wissen einer Gegenwart auch solche Gedanken und Handlungsweisen zulässt, die in der Gegenwart ‚un-sinnig‘ erscheinen mögen. Dieses ‚andere‘ Wissen und Verhalten sollte nicht nur bei einigen wenigen (den berühmten ‚Hofnarren‘ oder den sogenannten ‚Künstlern‘) zugelassen werden (also nicht nur als ‚Spielerei‘), sondern ernsthaft flächendeckend in der ganzen Gesellschaft; nur gebildete, wache, kreative, unkonventionelle, mutige Gesellschaften haben eine leichte Chance, in der Zukunft bestehen zu können. Freiheit verlangt ein Leben auf allen Ebenen, außen wie innen, alleine und mit anderen, mit Gewohntem und Ungewohntem, immer mit Respekt vor dem grundlegenden Leben als solchem.

MATERIALANHANG

Das nachfolgende ‚Material‘ bietet Links zu Wikipedia-Artikeln, die schnell zu wichtigen Grundpositionen führen können. Von da aus führen Wege in viele Richtungen. Einige Textabschnitte wurden mit kopiert. Sie stellen keine erschöpfende Erklärungen dar sondern sollen nur anregen, sich selbst intensiver mit den in den Texten angesprochenen Sachverhalten zu beschäftigen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte

Der explizite Begriff der Menschenrechte wurde 1791 von Thomas Paine mit seinem Werk The Rights of Man erstmals eingeführt: Thomas Paine (1792), The Rights of Man. Online verfügbar unter diesem Link: http://pinkmonkey.com/dl/library1/right.pdf Rights of Man (1792) – Written as an answer to Edmund Burke’s Reflections on the Revolution in France, it states Paine’s belief that men have “natural rights” and urges individuals to free themselves from governmental tyranny.

https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte

Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.[1] Die Idee der Menschenrechte ist eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechtes. Der explizite Begriff der Menschenrechte wurde 1791 von Thomas Paine mit seinem Werk The Rights of Man erstmals eingeführt.

Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die Universalität ist gleichwohl Grundlage politischer Debatten und Auseinandersetzungen.

Es hat sich eingebürgert, die Entwicklung der Menschenrechte in drei „Generationen“ einzuteilen: die Entwicklung von Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat zum Schutz seiner Freiheitssphäre (1. Generation), von sozialen Anspruchs- und Teilhaberechten (2. Generation) und von kollektiven Rechten, wie beispielsweise das Recht auf Selbstbestimmung der Völker (3. Generation).[2] Die Einteilung in drei Generationen wird kontrovers diskutiert, da sie eine Hierarchie zwischen Menschenrechten implizieren kann.

Weil Menschenrechte auch von dritter Seite bedroht werden, wird davon ausgegangen, dass außerdem zu jedem Menschenrecht eine staatliche Schutzpflicht gehört, mit der erst ein Menschenrecht vollständig verwirklicht werden kann. Durch die Ratifizierung von internationalen Menschenrechtsabkommen sowie durch deren Verankerung in ihren nationalen Verfassungen verpflichten sich die Staaten, die Grundrechte und Völkerrechte zunehmend umzusetzen, sie also als einklagbare Rechte in ihrem jeweiligen nationalen Recht auszugestalten.

In einem weiteren Sinne ist der Begriff „Menschenrechte“ auch als Erweiterung zu den „Bürgerrechten“ zu verstehen: Er steht dann für Grundrechte, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen. „

https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechtsabkommen

Menschenrechtsabkommen sind multilateral abgeschlossene völkerrechtliche Verträge. Sie kodifizieren in erster Linie Individualrechte, doch enthalten sie auch kollektive Rechte wie das Recht auf Selbstbestimmung der Völker. Die Verträge schaffen Menschenrechtsinstrumente, die im Gegensatz zu den auf der UN-Charta beruhenden Instrumenten nur für diejenigen Staaten, die den Verträgen durch Ratifikation beigetreten sind, gelten.

Seit Ende 2006 gibt es im Rahmen der Vereinten Nationen neun allen Staaten zur Ratifikation offenstehende Menschenrechtsabkommen im engeren Sinne. Sie enthalten Überprüfungsverfahren, die den dazu eingesetzten UN-Vertragsorganen obliegen. Einige, aber nicht alle Verträge werden ergänzt durch Zusatzabkommen, sogenannte Optionsprotokolle, die in der Regel Individualbeschwerdeverfahren zum Gegenstand haben.

Europa, Amerika und Afrika haben darüber hinaus unterschiedlich weit reichende regionale Menschenrechtsabkommen vereinbart, die allen Ländern dieser Regionen offenstehen. Hier nicht behandelt werden die bereits seit 1912 erzielten zahlreichen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation.

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Das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine Resolution der UN-Generalversammlung und somit nicht rechtlich bindend, sondern eine politische Verlautbarung und Willenserklärung der UN-Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Wegen ihrer universellen Anerkennung und permanenten Bekräftigung gilt sie aber als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts. Zusammen mit dem Sozial- und Zivilpakt spricht man von der International Bill of Human Rights als einem Grundkodex der internationalen Staatengemeinschaft über die Menschenrechte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta, Charta der Menschenrechte oder kurz AEMR[1], sind unverbindliche Empfehlungen der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Sie wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris verkündet.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Der 10. Dezember als Tag der Verkündung wird seit 1948 als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention

Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Die Konvention mit der SEV-Nr. 003 wurde im Rahmen des Europarats ausgearbeitet, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 allgemein in Kraft. Völkerrechtlich verbindlich ist allein ihre englische und französische Sprachfassung, nicht hingegen die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vereinbarte gemeinsame deutschsprachige Fassung.

Als so genannte geschlossene Konvention kann sie nur von Mitgliedern des Europarats – sowie von der Europäischen Union – unterzeichnet werden.[1] Die Bereitschaft zur Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich im Laufe der Zeit zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten. Daher haben alle Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention unterzeichnet und ihr innerstaatliche Geltung verschafft.

Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit

Art. 5 gewährleistet das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Er enthält in Abs. 1 einen abschließenden Katalog von Umständen, unter denen einer Person auf gesetzlicher Grundlage die Freiheit entzogen werden darf (z. B. nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, in Fällen der vorläufigen Festnahme bzw. bei psychisch Kranken, Rauschgiftsüchtigen oder auch Landstreichern). In den Absätzen 2–5 dieses Artikels sind die entsprechenden Rechte solcher Personen geregelt. Hierzu gehören die Information festgenommener Personen über die Gründe für die Festnahme und die Beschuldigungen und das Recht, unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden. Weiterhin gehört hierzu das Recht, die Freiheitsentziehung durch einen Richter prüfen zu lassen und das Recht auf Schadensersatz bei unrechtmäßigen Freiheitsentziehungen.

https://dejure.org/gesetze/MRK/5.html

Art. 5
Recht auf Freiheit und Sicherheit

(1) Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.

Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:

a) rechtmäßige Freiheitsentziehung nach Verurteilung durch ein zuständiges Gericht;
b) rechtmäßige Festnahme oder rechtmäßiger Freiheitsentziehung wegen Nichtbefolgung einer rechtmäßigen gerichtlichen Anordnung oder zur Erzwingung der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung;
c) rechtmäßige Festnahme oder rechtmäßiger Freiheitsentziehung zur Vorführung vor die zuständige Gerichtsbehörde, wenn hinreichender Verdacht besteht, daß die betreffende Person eine Straftat begangen hat, oder wenn begründeter Anlaß zu der Annahme besteht, daß es notwendig ist, sie an der Begehung einer Straftat oder an der Flucht nach Begehung einer solchen zu hindern;
d) rechtmäßige Freiheitsentziehung bei Minderjährigen zum Zweck überwachter Erziehung oder zur Vorführung vor die zuständige Behörde;
e) rechtmäßige Freiheitsentziehung mit dem Ziel, eine Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern, sowie bei psychisch Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen und Landstreichern;
f) rechtmäßige Festnahme oder rechtmäßige Freiheitsentziehung zur Verhinderung der unerlaubten Einreise sowie bei Personen, gegen die ein Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahren im Gange ist.

(2) Jeder festgenommenen Person muß unverzüglich in einer ihr verständlichen Sprache mitgeteilt werden, welches die Gründe für ihre Festnahme sind und welche Beschuldigungen gegen sie erhoben werden.

(3) Jede Person, die nach Absatz 1 Buchstabe c von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, muß unverzüglich einem Richter oder einer anderen gesetzlich zur Wahrnehmung richterlicher Aufgaben ermächtigten Person vorgeführt werden; sie hat Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung während des Verfahrens. 2Die Entlassung kann von der Leistung einer Sicherheit für das Erscheinen vor Gericht abhängig gemacht werden.

(4) Jede Person, die festgenommen oder der die Freiheit entzogen ist, hat das Recht zu beantragen, daß ein Gericht innerhalb kurzer Frist über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheidet und ihre Entlassung anordnet, wenn die Freiheitsentziehung nicht rechtmäßig ist.

(5) Jede Person, die unter Verletzung dieses Artikels von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention#Artikel_5_-_Recht_auf_Freiheit_und_Sicherheit

Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

Art. 4 verbietet es, eine Person in Sklaverei oder Leibeigenschaft zu halten (Abs. 1). Weiterhin verbietet dieser Artikel Zwangs- oder Pflichtarbeit (Abs. 2). Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit nach diesem Artikel zählen allerdings z. B. Arbeitspflichten im Strafvollzug, im Wehr- und Wehrersatzdienst oder bei Katastrophenfällen.

https://dejure.org/gesetze/MRK/4.html

Art. 4
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

  1. Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
  2. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
  3. Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
    1. eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist
    2. eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist
    3. eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen
    4. eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.

https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Menschenrechtskonvention#Urteil_des_Bundesverfassungsgerichts_2004

Stellung und Rang im nationalen Recht

Art. 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet: „Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.“

Sämtliche Unterzeichnerstaaten haben sich demgemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unterworfen. Der EGMR kann jedoch mangels Exekutivbefugnissen nur Restitutionen in Form von Entschädigungszahlungen gegen den handelnden Staat verhängen (vgl. Art. 41 EMRK). Obwohl die Entscheidungen des EGMR auf völkerrechtlicher Ebene verbindlich sind, variiert ihre Bindungswirkung innerhalb der Rechtsordnungen der einzelnen Konventionsstaaten, da die Stellung der Menschenrechtskonvention von Staat zu Staat unterschiedlich ist (siehe Dualistisches System).

Deutschland

In Deutschland steht die EMRK im Rang unter dem Grundgesetz auf Ebene des einfachen Bundesgesetzes.[26] Damit geht sie zwar landesgesetzlichen Bestimmungen vor, ist im Vergleich mit bundesgesetzlichen gleichartigen Regelungen allerdings dem „lex posterior“-Grundsatz unterworfen, könnte also unter Umständen hinter neueren gesetzlichen Regelungen zurücktreten. Da jedoch die Grundrechtsgewährleistung der EMRK weitgehend der des Grundgesetzes entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht 1987 ausgeführt, dass andere gesetzliche Bestimmungen der Bundesrepublik (wie beispielsweise die Strafprozessordnung) im Lichte der EMRK auszulegen seien.[27] Dieser Auffassung folgen auch die oberen Bundesgerichte. Damit kommt de facto der EMRK im deutschen Recht zwar kein verfassungsrechtlicher, aber doch ein übergesetzlicher Rang zu.

Der Europarat überwacht die nationale Umsetzung der Urteile des EGMR zu Menschenrechtsverletzungen. In der aktuellen Liste der zu überwachenden Urteile u. a. zu Deutschland sind mit Stand Mai 2009 insgesamt 7 Verfahren noch nicht in Deutschland umgesetzt.[28]

Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2004

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2004 im Fall Görgülü[29] sind alle staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland an die Konvention und die für Deutschland in Kraft getretenen Zusatzprotokolle im Rahmen ihrer Zuständigkeit kraft Gesetzes gebunden. Sie haben die Gewährleistungen der Konvention und die Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Gewährleistungen zu berücksichtigen.[29] So sind die Urteile des EGMR eine Auslegungshilfe der Konvention für die deutschen Gerichte. Ist eine konventionskonforme Auslegung des deutschen Rechts möglich, so geht diese vor. Will ein deutsches Gericht anders als der EGMR entscheiden, muss es dies ausführlich begründen und sich mit der Rechtsprechung des EGMR eingehend auseinandersetzen.[29]

Hat der EGMR einen Menschenrechtsverstoß durch die Bundesrepublik Deutschland festgestellt, wird dadurch die Rechtskraft von Entscheidungen (z. B. ein Urteil) nicht beseitigt.[29] Kann aber die Entscheidung des EGMR in einem Gerichtsverfahren noch berücksichtigt werden, so muss dies grundsätzlich erfolgen. Das bedeutet: Der Menschenrechtsverstoß ist durch eine gerichtliche Entscheidung zu beseitigen.[29] Dabei ist jedoch eine „schematische Vollstreckung“ nicht gefordert. Eine solche kann sogar verfassungswidrig sein. Beachtet beispielsweise das zuständige Fachgericht in einem Zivilverfahren nicht die Interessen der am Straßburger Verfahren nicht beteiligten Prozesspartei, so kann dies einen Verstoß gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip darstellen.[29] Im Fall Görgülü, einem Streit um das Umgangsrecht mit einem Kind, mussten daher auch die Interessen des Kindes und der Pflegefamilie berücksichtigt werden, die nicht in Straßburg eine Beschwerde geführt hatten.

Die Entscheidung des BVerfG lässt in weitem Umfang Interpretationen zu, ob und wie Entscheidungen des EGMR, die gegen Deutschland ergangen sind, national umgesetzt werden müssen. Sie sorgte auf Seiten der Mitglieder des Europarats für erhebliche Irritationen darüber, inwieweit sich die Mitgliedsstaaten an die Entscheidungen des EGMR halten müssen.[30] Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung des BVerfG reagiert. Stellt der EGMR eine Verletzung der EMRK oder ihrer Protokolle durch Deutschland fest und beruht ein Urteil auf dieser Verletzung, kann im Zivilprozess Restitutionsklage geführt werden (vgl. § 580 Nr. 8 ZPO). Auf diese Vorschrift verweisen auch die Vorschriften für den Arbeits- (§ 79 ArbGG), Sozial- (§ 179 SGG), Verwaltungs- (§ 153 VwGO) und Finanzgerichtsprozess (§ 134 FGO). Für den Strafprozess besteht bereits seit 1998 die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 359 Nr. 6 StPO, sog. lex Pakelli).[31]

Deutschland wurde laut Aussage der Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff im Humboldt Forum Recht (ECtHR and national jurisdiction – The Görgülü Case) bis Juli 2005 insgesamt 62 Mal wegen begangener Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Gleichzeitig äußert Lübbe-Wolff das allgemeine Unverständnis der Fachleute zum obigen Urteil (RZ 32). Sie stellt fest, dass der Staat im Falle von Menschenrechtsverletzungen den vorherigen Zustand wiederherstellen müsse und, wenn diese andauerten, der Staat diese stoppen müsse (Ziffer 16). In diesem Vortrag wird von ihr in RZ 34 auch der Fall Sürmeli erwähnt, dem ein Stillstand der Rechtserlangung vom EGMR wegen überlanger Verfahrensdauer zugestanden wurde. Der Fall wurde von der Großen Kammer des EGMR durch Urteil vom 8. Juni 2006 entschieden.[32] Dazu merkt Lübbe-Wolff an, dass Deutschland in diesem Fall schnell reagiert habe und einen Gesetzesentwurf schon im September 2006 vom Bundesjustizministerium vorgelegt habe, der diesen Fall heile. Es handelt sich jedoch dabei immer noch um den Gesetzesentwurf der Untätigkeitsbeschwerde (siehe insofern Untätigkeitsklage), der jedoch bereits im August 2005 vorgelegt wurde.[33]

Aufgrund eines Konfliktes zwischen dem EGMR und dem Bundesverfassungsgericht, wie er in der Zeitung Das Parlament vom 11. Juli 2005 beschrieben wurde, kam es in der Geschichte des Europarats zu einem beispiellosen offenen Widerstand eines nationalen Verfassungsgerichtes. Im selben Artikel wird auch die ehemalige Verfassungsrichterin Renate Jaeger zitiert, die bis Ende 2010 Richterin am Menschenrechtsgerichtshof war.

„Vielleicht, mutmaßte Jaeger, sei es manchen Ländern als „Nebeneffekt“ der Überlastung des Gerichts ja gar nicht unlieb, wenn Menschenrechtsverstöße „nicht oder nicht zeitnah untersucht und gerügt werden“. Möglicherweise gebe es bei Regierungen, die wegen Verletzungen der Menschenrechtscharta zu Schadensersatz verurteilt werden, einen „Abschreckungseffekt“ – mit der Konsequenz, dass den Staaten „Verlangsamung, Stillstand und Leerlauf“ eventuell nicht unwillkommen seien.[34]

Im Juli 2007 hat der EGMR im Fall Skugor gegen Deutschland konstatiert, dass bei menschenrechtswidriger überlanger Verfahrensdauer in Zivilverfahren die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nicht als wirksame Beschwerdemöglichkeit im Sinne des Art. 13 EMRK angesehen werden könne:

„[…] so erinnert der Gerichtshof daran, dass die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht als wirksame Beschwerde im Sinne des Artikels 13 der Konvention angesehen werden kann und ein Beschwerdeführer demnach nicht verpflichtet ist, von diesem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen, auch wenn die Sache noch anhängig ist (Sürmeli ./. Deutschland [GK], Nr. 75529/01, Rdnrn. 103–108, CEDH 2006-…) oder bereits abgeschlossen wurde (Herbst ./. Deutschland, Nr. 20027/02, 11. Januar 2007, Rdnrn. 65–66).“

– EGMR-Beschluss – 10/05/07: Rechtssache Skugor gegen Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 76680/01)[35]

Um die vom EGMR aufgezeigten Rechtsschutzlücken zu schließen und wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten im Falle überlanger Gerichtsverfahren sowie strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zu schaffen, hat die Bundesregierung im Jahr 2010 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der zwei Stufen vorsieht: auf der ersten Stufe sollen Betroffene die Möglichkeit erhalten, eine überlange Verfahrensdauer zu rügen („Verzögerungsrüge“); in einem zweiten Schritt kann ggf. ein angemessener Ausgleich geltend gemacht werden.

Das BVerfG wird aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (zum sogenannten „treaty override[36]) zu entscheiden haben, ob Völkervertragsrecht – wie bspw. auch die EMRK – wegen seiner Völkerrechtsfreundlichkeit dem Grundgesetz entgegenstehendem einfachen deutschen Recht vorgeht. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheidung vom 27. Februar 2014 zum Streikrecht für Beamte die Konfliktlösung zwischen der EMRK und entgegenstehendem einfachen deutschen Recht allein dem Gesetzgeber zugewiesen,[37][38] ohne wie der BFH eine Vorlage an das BVerfG zu erwägen.

 

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DAS NEUE ALS PROBLEM DER WAHRHEIT. Memo zur Philosophiewerkstatt vom 16.Juli 2017

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ÜBERBLICK

Ausgehend von dem Thema der Einladung zur Philosophiewerkstatt werden in der Einleitung dann wichtige Elemente einer subjektiven Wahrheit aufgelistet. Im nachfolgenden Diskurs (nach der Möglichkeit einer Meditation) wurde dann speziell versucht zu klären, worin denn das ‚Neue‘ besteht. Es kam zu interessanten Einsichten.

I. THEMA

In der Einladung zur Philosophiewerkstatt am 16.Juli 2017  war auf das Phänomen des Neuen in seiner Beziehung zu der aktuellen Wahrheit hingewiesen worden. Dabei wurde die aktuelle Wahrheit als das verstanden, was der einzelne gerade in seinem Kopf als Wissen über die Welt mit sich herumträgt; ein Wissen, mit dem die aktuelle Wahrnehmung interpretiert und das eigene Handeln entschieden wird. Verglichen mit dieser aktuellen Wahrheit ist jede Art von Neuem problematisch. Gemessen an der eigenen, aktuellen Anschauung ist alles, was da kommt, zunächst einmal eine Abweichung. Es stellt sich dann die Frage, was man damit macht. Die Vielfalt der Antworten ist das, was wir jeden Tag im privaten Umfeld, in der Wirtschaft, in der Politik, in den Massenmedien erleben. Je nach Interessenlage (und Wissen) wird das ‚Abweichende‘ z.B. zum Bösen schlechthin instrumentalisiert oder wandelt sich zur neuen Verheißung.

Es schlossen sich an diese Beobachtung die Fragen an, wie wir zum Neuen stehen? Gibt es Verhaltensgewohnheiten, Regeln, Strategien im Umgang mit dem ‚Neuen‘? Gibt es so etwas wie eine  Kultur des Neuen in allen Bereichen unseres Lebens oder ist es eine Dauerbaustelle jeder Gesellschaft, wie sie mit Neuem umgeht?

Oder die eher grundsätzlichen Fragen, warum es überhaupt ‚Neues‘ geben kann? Wenn unsere privaten Ansichten über die Welt wahr sind, warum kann die Welt dann so — unerlaubterweise 🙂 — anders sein? Verdrängen wir nicht ständig, dass wir uns selbst vom Embryo über das Baby über das Kind zum Teenager, zum jungen Erwachsenen, Leistungsträger, Senior beständig verändern, wir uns selbst gegenüber — sozusagen — etwas Neues sind? Sind wir mit dieser unserer eigenen Art der beständigen Neuheit nicht selbst ‚unheimlich‘? Machen wir uns selbst Angst?

II ELEMENTE DER SUBJEKTIVEN WAHRHEIT

Philosophiewerkstatt 16.Juli 2017 - Gedankenbild - Einführung
Philosophiewerkstatt 16.Juli 2017 – Gedankenbild – Einführung

In der Einführung zur Diskussion wurden skizzenhaft (siehe Schaubild ‚Einführung‘) wichtige Elemente der subjektiven Wahrheit vorgestellt.

Zentraler Angelpunkt ist bei jedem einzelnen sein persönliches Bewusstsein, angefüllt mit diversen Inhalten an Wahrnehmungseindrücken, Erinnerungen, Bedürfnissen, Gefühlen, Wissensfragmenten und Fähigkeiten, die sich im Tun zeigen.

Dieses Bewusstsein ist, wie wir heute wissen können, weitgehend eine Funktion unseres Gehirns, das wiederum Teil unseres Körpers ist. Dieser Körper hat eine Außenseite, die durchsetzt ist mit tausenden von  Sensoren für  Außenwelt-Reize (z.B. visuell, akustisch, Wärme, Berührung,…), wie auch Sensoren im Körper für körperspezifische Reize (z.B. Durst, Hunger, Gelenkstellungen, …).

Die Reize werden kontinuierlich zum Gehirn geleitet und sowohl auf dem Weg dahin wie auch dann im Gehirn selbst auf vielfache Weise bearbeitet. Wichtig ist hierbei, dass diese Reize in sogenannten sensorischen Puffern für eine kurze Zeitdauer (ca. 50 – 200 Millisekunden) zwischengespeichert werden, bevor sie von den nächsten Reizen überschrieben werden. Diese ‚Pufferung‘ führt dazu, dass die Ereignisse außerhalb des Gehirns in Zeitscheiben zerlegt werden (‚frames‘), die dann als diese Zeitscheiben weiter verarbeitet werden.

Im Rahmen der Bearbeitung und Verarbeitung der sensorischen Reize kommt es auf vielfache Weise zu Strukturbildungen, die wir auch als Abstraktionen verstehen können: eine Menge von einzelnen Erregungspunkten werden dann z.B. übersetzt in ‚Kanten‘, ‚Ecken‘, ‚Frequenzen‘ usw., die dann im weiteren Verlauf zu noch komplexeren Strukturen zusammengebaut werden. Letztlich werden hier die grundlegenden Eigenschaften von Objekten zusammengebaut, die wir dann anschließend in unserer bewussten Wahrnehmung als solche Strukturelemente bewusst wahrnehmen. Voraus und/ oder parallel zu dieser bewussten Wahrnehmung interagieren diese perzeptuellen Strukturen mit dem Gedächtnis (einer komplexen Gehirnleistung), in der sich bislang gelernte Strukturen, Beziehungen, Veränderungen usw. finden. Diese aktuell vorhandenen Erfahrungs-/Wissenselemente bilden automatisch einen Kontext zu den aktuellen Perzeptionen, so dass die aktuelle sensorische Wahrnehmung damit automatisch interpretiert wird.

Das  Gedächtnis hat vielfältige Funktionen. Neben den Abstraktionsleistungen und der Anordnung von Elementen in unterschiedlichen Beziehungen ist wohl die grundlegendste Leistung jene, durch die  aktuelle Wahrnehmungen mit  schon gespeicherten Inhalten verglichen werden können. Dadurch entsteht die Möglichkeit, das aktuelle Jetzt durch Rückgriff auf ein  erinnertes Jetzt in mögliche  Abfolgen aufzulösen und damit zu einem  fundamentalen Zeitbegriff zu kommen. Die Anordnung von Ereignissen in einer Abfolge induziert indirekt das, was wir  Veränderung nennen, darauf aufbauend Zeit. Zeit ist damit grundlegend eine Kategorie des Erkennens, der Erkenntnisleistung, ermöglicht durch die Leistung des Gehirns.

Mit der Verfügbarkeit von zeichenbasierten Sprachen verfügt das menschliche Gehirn und Bewusstsein über eine zusätzliche sehr starke Struktur: beliebige Inhalte des Bewusstseins lassen sich mit Ausdruckselementen zu bedeutungsvollen Ausdrücken verbinden, so dass durch den Austausch von physikalischen Zeichenträgern verschiedene Gehirne sich Botschaften über ihre internen Zustände übermitteln können. Diese akustischen (gesprochene Sprache) oder visuellen (Schriftzeichen, Texte) Signale können unterschiedlich komplex und elaboriert sein.

Aus der Kulturgeschichte wissen wir, dass Menschen seit Jahrtausenden in einer Vielzahl von Geschichten, Märchen, Mythen, Sagen, historischen Berichten, Theaterstücken, Ritualen, Gedichten, symbolischen (= mathematischen) Modellen usw. gelernt haben, Eigenschaften der Außenwelt wie auch der Innenwelt zu kommunizieren. Je nach Art des Textes ist der Bezug zur realen Welt oder zur möglichen Zukunft eher konkret, klar, nachvollziehbar, oder aber vage, nur angedeutet, nur vermutet, reine Fantasie.

Mit dem Aufkommen der empirischen Wissenschaften seit dem 16.Jahrhundert haben die Menschen gelernt, im Bereich der subjektiven Wahrnehmungen jene Teilmenge von Phänomenen gesondert zu behandeln, die sich mit Messvorgängen in der Außenwelt (= objektiv) verbinden lassen. Messvorgänge und deren Ergebnisse sind zwar weiterhin  subjektive Phänomene, aber eben nicht nur; ihnen korrespondiert etwas in der  gemeinsamen (= intersubjektiven = objektiven) Außenwelt.

Die Verknüpfung von empirischen Messwerten mit zeichenbasierten Ausdrücken einer formalen (meist mathematischen) Struktur zu einer  empirischen Theorie bleibt zwar weiterhin verankert in einem individuellen Bewusstsein, in einem individuellen Gedächtnis, aber die Verständigung zwischen den verschiedenen Gehirnen verschiedener Wissenschaftler kann über den Bezug zu objektiven Sachverhalten eher  synchronisiert werden als ohne diesen Bezug. Mit dem Voranschreiten der  Theoriebildung zu immer komplexeren Strukturen erweist sich allerdings die Absicherung solcher Theorien durch empirische Messwerte als immer schwieriger. Dazu kommt, dass moderne Messgeräte selbst schon komplexe Theorien repräsentieren, die man voraussetzen muss, um überhaupt solche Messwerte zu bekommen.

Als Nebeneffekt der neueren komplexen zeichenbasierten Theorien konnte man unter anderem auch die  Vorstellung von der Zeit auf unterschiedliche Weise präzisieren und neu formulieren.

III. ZEIT ZUM FÜHLEN – MEDITATION

Die Zeit zum individuellen Fühlen (andere nennen es Meditation) wurde von den einzelnen unterschiedlich genutzt. Historisch ist er Begriff vielfältig belegt, meist durch religiös-kirchliche Kontexte. Heute ist es im Westen ein Trendthema, vielfach unabhängig von Kirchen und Religionen, dem sich die Wirtschaft auf unterschiedliche Weise bemächtigt hat. Philosophisch ist es eine grundlegende Form der Selbstvergewisserung im eigenen Fühlen. Man kann sich war in vielfältigen Formen (speziell auch Bewegung, Sport, Spaziergang, usw.) ‚fühlen‘, das ruhige Dasitzen hat aber offensichtlich eine besondere Qualität. Allerdings gilt: tiefere Wirkungen stellen sich auch hier erst mit vielen Wiederholungen über einen längeren Zeitraum ein. Generell gilt, dass man mit dem Meditieren als ’sich fühlen‘ in eine ‚offene Zone des Erlebens‘ eintritt, deren ‚Ränder‘ und deren möglichen ‚Inhalte‘ im Vorhinein nicht abgegrenzt und nicht völlig definierbar sind. Im ‚Sich Fühlen‘ kann man sehr viel Neues entdecken, Unangenehmes wie Angenehmes.

IV. DISKURS

Philosophiewerkstatt 16.Juli 2017 - Gedankenbild - Diskurs
Philosophiewerkstatt 16.Juli 2017 – Gedankenbild – Diskurs

Nach der Einstimmung nahm das Gespräch Fahrt auf (siehe dazu das Schaubild ‚Diskurs‘). Zentraler Dreh- und Angelpunkt war der Begriff des Neuen.\\

Die erste Schwierigkeit bestand darin, wie man den Begriff des ‚Neuen‘ klarer fassen kann.

Grundlegend sollte gelten, dass wir das ‚Neue‘ immer im Kontext einer  bestimmten Person betrachten und hier mit Bezug auf die Gesamtheit des Wissens und der Erfahrung dieser Person. Diese Gesamtheit wurde auch gleichgesetzt mit der subjektiven Wahrheit dieser Person [Anmerkung: Zu den Elemente einer subjektiven Wahrheit siehe den vorausgehenden Abschnitt].  Als ’neu‘ sollte dann alles gelten, was relativ zu dieser vorausgesetzten  aktuellen subjektiven Wahrheit neu ist, weil es nicht zu dem bislang Bekanntem ‚passt‘.

Unterstellt man, dass die subjektive Wahrheit eine  dynamische Größe ist, die sich beständig ändern kann (z.B. durch Lernen), dann ist auch das ‚Neue‘ relativ: was eben noch ’neu‘ war ist beim nächsten Mal schon nicht mehr neu. Ein  aktuell Neues führt zu Veränderungen in der  aktuellen Wahrheit, wodurch das Neue zum schon Bekannten wird.

Wichtig ist auch, dass die wissensmäßigen und handlungsmäßigen Anteil der Erfahrung zusätzlich auf vielfältige Weise mit Erfahrungen von Bedürfnissen, Emotionen, Stimmungen, Gefühlen usw. verknüpft sind. Ist etwas Erinnerbares mit  negativen Emotionen verknüpft, kann es dazu führen, dass wir etwas ablehnen, ihm auszuweichen versuchen; verknüpft es sich mit positiven Emotionen, kann es umgekehrt anregen, dies anzustreben. Ist es  neutral, dann ist offen, was wir damit wollen.

Ohne Vorerfahrungen sind wir in gewisser Weise blind: wenn jemand eine Situation als  Gefahrensituation einstufen kann, dann kann — abhängig von der verfügbaren Erfahrung — eine ganze Skala von Reaktionen ablaufen. Entweder, man hat ein-trainierte Verhaltensmuster, die man abrufen kann, oder, wenn nicht, können angeborene Reflexe einsetzen, die einen zum Kampf oder zur Flucht oder z.B. zm Tot-stellen drängen. Hat man die Erfahrung nicht, dann können Menschen ’nichtsahnend‘ in Gefahrensituationen hineingehen, ohne sich entsprechend zu verhalten.

V. NACHTRAG

Was in den Gesprächen klar wurde, ist die  vollständige Abhängigkeit des einzelnen von seiner (subjektiven) Wahrheit. Was immer ein einzelner tun will, er wird geleitet werden von seiner aktuellen Wahrheit. Sollte diese seine Wahrheit durch seine Umgebung (Erziehung, Erfahrungen, andere Menschen…) einseitig sein, die ‚wahre Welt‘ nur ‚verzerrt‘ repräsentieren, dann könnte der einzelne selbst bei bester Absicht nicht optimal wahr handeln, da er nur seine eigene aktuelle Wahrheit hat.

Jeder einzelne Mensch stellt hier eine lebende Geschichte dar. Als Beispiel kann der Bericht über einen türkischen Lungenfacharzt Gergerlioglu dienen [Anmerkung: Siehe Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 16.Juli 2017, Nr.28, S.3.]  Als überzeugter Muslim hat er früher gemeinsam mit der AKP (Adalet ve Kalkınma Partisi = Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) für die Rechte von Muslimen, speziell für die Rechte der Frauen, gekämpft. Über dieses Engagement entdeckte er die Sicht der allgemeinen Menschenrechte. Von da war es für Ihn dann kein weiter Weg, zu entdecken, dass es ja noch andere religiöse Gruppen gab, die in der Türkei unterdrückt wurden: Aleviten, Christen, Kurden, Armenier, Atheisten, und die Misshandlung von Frauen. Er trat einer Menschenrechtsgruppe bei, wurde bald zum Vorsitzenden und dann deren Präsident in der ganzen Türkei. Damals arbeitete er noch eng mit der AKP zusammen, da sie zu dieser Zeit sich noch für die Rechte von Minderheiten einsetze und einen Aussöhnungsprozess mit den Kurden aktiv betrieb. Nach dem Verlust der absoluten Mehrheit für die AKP änderte sich plötzlich alles.

Unter Erdogan begann jetzt ein nationalistisches Vorgehen, in dessen Zusammenhang der Friedensprozess mit den Kurden gestoppt wurde; Hetze gegen Kurden und Minderheiten war plötzlich Realität. Als Gergerlioglu versuchte den Wahnsinn deutlich zu machen, indem er im Internet die Bilder von zwei Särgen veröffentlichte, einer mit einer türkischen, einer mit einer PKK-Flagge; daneben jeweils eine Mutter die weinte. Gergerlioglu stellte die Frage, warum verzehren wir uns gegenseitig, warum können die beiden nicht gleichberechtigt nebeneinander, Schulter an Schulter leben?

Diese Aktion machten Gergerlioglu innerhalb von 48 Std zum Terrorverdächtigen. Er wurde vom Dienst suspendiert, sein Pass wurde als ungültig erklärt, dann wurde er offiziell aus dem Staatsdienst entlassen. In der Justiz gab es angeblich kein Personal, um den Staatsanwalt auf ordentliche Weise einzuschalten. An der Schule seine Sohnes wurde er gebeten, nicht mehr für den Elternverein zu kandidieren. Aus dem Moscheeverein seines Viertels wurde er verdrängt. Seine schon eingereichten medizinischen Aufsätze wurden nicht mehr gedruckt. Später wurde auch seine Krankenversicherung gekündigt. Wie sich herausstellte, wurden mittlerweile alle Bürger in zwei Codegruppen eingeteilt: die mit einer 1 am Anfang sind unerwünscht, die mit einer 0 sind OK. Dies kommt einer gesellschaftlichen Auslöschung gleich.

Dieses Beispiel zeigt, dass die subjektive Wahrheit sich bei Herrn Gergerlioglu nicht geändert hat, wohl aber die Wahrheit der politisch einflussreichen Partei und deren Anhänger und Unterstützer. Menschenrechte und eine bestimmte Auffassung von Demokratie besitzen gesellschaftlich keine Mehrheiten mehr. Dies führt zu willkürlichen Ausgrenzungen von mittlerweile geschätzten 175.000 Bürgern. Offene Prozesse, transparente Nachweise fehlen bislang. Äußerungen des türkischen Wirtschaftsministers über potentielle Gegner der Regierung lassen das Allerschlimmste befürchten.

Interessant ist die Reaktion von Herrn Gergerlioglu auf diese Ereignisse. Für ihn sind die geänderten Kontexte neu. Die realen Begleiterscheinungen sind bedrohlich, schmerzlich, lebensverneinend, ohne große Perspektive (er hat u.a. eine schwerkranke Frau, deren Medikamente er bald nicht mehr bezahlen kann). Was ihm bislang Kraft gibt, diese Differenz zwischen seiner subjektiven Wahrheit und die des Kontextes auszuhalten, das ist sein Glaube. Was ist das, dieser  Glaube?

KONTEXTE

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HAT DER MENSCH NOCH EINE ZUKUNFT? – Zwischenreflexion

KONTEXT

  1. Ich hatte gestern eine dieser Begegnungen, die man nicht planen kann. Es passiert einfach.
  2. Irgendwie ging es um die Frage, wie unsere Universität neben und jenseits der speziellen Studienprogramme und Forschungsprojekte an einer offiziellen Stelle Fragen öffentlich stellen und diskutieren kann, die den Menschen der Gegenwart im Fokus haben. Neben der Frage des Wie man das tun könnte, spielte natürlich zentral die Frage des Was herein: Was sind die drängenden Fragen für die Menschen heute?

UNIVERSITÄT IST

  1. Die Universität wäre keine Universität, würde sie nicht schon jetzt in ihren speziellen Programmen wichtige Zukunftsfragen behandeln: Städte der Zukunft, Energieversorgung der Zukunft, Verkehr der Zukunft, Logistik, Datennutzung, Pflegekonzepte, … usw.
  2. Alle diese Programme leben von der – stillschweigenden – Voraussetzung, dass der Mensch – Wir alle – gesetzt ist als Handelnder, dass der Mensch, wir als homo sapiens (sapiens), eine zentrale Rolle spielt, weil wir …. ja, weil wir was sind?

MENSCH – ZUKUNFT

  1. Schaut man sich in den Wissenschaften um, in der Technologie, in der Wirtschaft, in der Politik …., dann kann man zum Schluss kommen, dass die verfügbaren Menschenbilder nicht nur arg zerschlissen wirken, sie sind eigentlich außer Kraft gesetzt.
  2. Auf dem Papier gibt es zwar Menschenrechte, Grundrechte, Verfassungen (in den meisten Staaten), aber angesichts der Realitäten des alltäglichen Lebens weltweit kann man den Eindruck bekommen, dass den Worten auf dem Papier in der Realität nicht mehr viel entspricht.
  3. Schließt man nicht die Augen vor dem, was täglich real passiert, dann kann – und muss? – man die Frage stellen: Hat der Mensch noch eine Zukunft?

RELIGIONEN

  1. In der Vergangenheit waren im Fall von Seuchen, Naturkatastrophen, Kriegen, Not jeder Art, die Religionen zuständig, Trost und Zuversicht zu spenden, Hoffnung auf etwas Gutes in all dem Elend. Es gab (und gibt) viele Religionen; noch immer gibt es Religionen, z.T. weltweit organisiert. Trotz ihres gewaltigen Erklärungsanspruches sind sie weitgehend nicht kompatibel miteinander, zerfallen in sich in viele Strömungen, und statt Frieden, Trost und Wahrheit bringen sie selbst immer wieder Krieg und Tod, Verfolgung, Verteufelung, tun sich schwer mit den modernen Erkenntnissen über die Welt, über das Universum. Statt die Menschen zu ‚befreien‘ schaffen sie neue Abhängigkeiten. Ist die Idee eines übergreifenden, realen Sinns, eines alles übersteigende Gute falsch?

POLITIK

  1. Die Formen der Machtausübung von Menschen über Menschen (Politik) hat schon viele Formate gesehen. Demokratische Strukturen sind ein sehr spätes Produkt. Sie sind bis heute die Ausnahme und zeigen an sich Spuren von Verschleiß und Verrat. Ist die Idee einer auf Menschenrechten und einer demokratischen Verfassung gründenden Machtausübung falsch? Ist der einzelne, selbstherrliche Diktator die bessere Variante? Können wir heute in einer digitalisierten globalen Technologie die Allgemeinheit dem digitalen Diktator überlassen, jenen anonymen Sammlern und Nutzern von Daten, die dann digital bestimmen, wo es langgeht?

WIRTSCHAFT

  1. Wirtschaftliche Tätigkeit war schon immer notwendig fürs Überleben, zugleich aber auch für Innovationen, Neuerungen, Veränderungen. Am erfolgreichsten ist die Wirtschaft bei stabilen Verhältnissen, offenen Märkten, Wohlergehen der Allgemeinheit. Die primäre Berechtigung kommt vom Überleben der Menschen, das treibende Motiv aber ist die Bereicherung der Akteure; Steigerung von Gewinnen bei Senkung der Kosten. Die Digitalisierung bietet eine neue Variante: Ersetzen der Menschen durch intelligente Maschinen. Welche Rolle kann der Mensch hier noch spielen?

TECHNIK

  1. Die Technik war von Anbeginn ein Helfer des Menschen: Energie, Transport, Bauen, Ernährung, Vorräte schaffen, Kommunikation, Krankheiten bekämpfen …. heute hat die Technik einen Punkt erreicht, wo sie die Menschen selbst zunehmend ersetzen kann. Der Mensch wird für immer mehr Tätigkeiten überflüssig. Wozu braucht es noch den Menschen?

WISSENSCHAFTEN

  1. Die Wissenschaften haben dem Menschen geholfen, die umgebende Welt und den eigenen Körper immer besser zu verstehen. Mit diesem Verstehen kamen die unendlichen Weiten des Universums, kamen die Feinstrukturen des Lebens bis hin zu den Zellen, den genetischen Informationen, der Möglichkeit, das Leben in seinen Grundlagen zu verändern. Der Mensch scheint angesichts all dessen nicht mehr so wichtig. Einen alles durchdringenden, umfassenden Sinn scheint es nicht mehr zu geben. Die alten Religionen sind bislang sprachlos oder Verweigern einfach das Gespräch. Die neuen Wissenschaften haben keine Verwendung mehr für den Menschen. Was soll ein Physiker, ein Molekularbiologie oder ein Gehirnforscher auch schon sagen? Sie wühlen in den Eingeweiden der Materie, sie messen biochemische Prozesse in den Zellen, sie können aber ihre eigene Wissenschaft nicht mehr erklären. Ein möglicher Sinn für den homo sapiens ist kein Thema für die Wissenschaften. Hat der Mensch also keine Zukunft mehr?

EPOCHEN-WENDE?

  1. In der bekannten Geschichte des Lebens gab es bislang keine Zeit, die unserer aktuellen Situation vergleichbar ist. Viele Fragen sind qualitativ, grundlegend, unbeantwortet.

UNIVERSITÄT DEFINIERT SICH IMMER WIEDER NEU

  1. Ob eine Universität in der Lage ist, sich diesen Fragen zu stellen, für die sich niemand so richtig zuständig fühlt, ist offen. In der Geschichte der europäischen Universitäten waren Universitäten immer ein Spielball von aktuellen Strömungen, Machtinteressen und Wissensmonopolen. Es gibt nicht die Universität. Jede Universität ist ein Politikum, ein Machtkompromiss, muss sich in jeder Zeit neu erfinden. Dies hängt von konkreten Personen ab, vom verfügbaren Wissen, von Überzeugungskraft, ….

DIESER BLOG

  1. Dieser Blog Philosophie Jetzt sieht die Frage nach der möglichen Zukunft des Menschen im Universum als seine zentrale Frage. Und diese Frage wird ausgespannt zwischen Wissenschaften, alltäglichem Leben und konkreten Erfahrungen des Daseins, deren Menschen (und alle Lebewesen) fähig sind.

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START DES PHILOSOPHIESOMMERS 2016 IN DER DENKBAR FRANKFURT – Nachhall zum 14.Februar 2016

START GELUNGEN

Nach einer Unterbrechung von mittlerweile fast 6 Monaten hat sich die Philosophie in der DENKBAR zurückgemeldet.  Aufgrund der Einladung vom 9.Februar 2016 hatte sich eine sehr interessante Gruppe  zum Re-Start versammelt. Und der gedankliche Austausch nahm seinen Lauf.

EIN HAUCH VON PHILOSOPHY-IN-CONCERT

Wie angekündigt wurde ein kleines Hörstück vom PHILOSOPHY-IN-CONERT Experiment eingespielt, dazu ein Bild von der – noch – leeren virtuellen Insel aus einer virtuellen Welt.

cagent vor leerer PiC-Insel 14.Februar 2016
cagent vor leerer PiC-Insel 14.Februar 2016

PHILOSOPHY-IN-CONCERT versteht sich als Versuch, die Fragestellung von der Zukunft des Menschen in Wechselwirkung mit der neuen Technologie der intelligenten Maschinen aus philosophischer und wissenschaftlicher Sicht künstlerischer erlebbar zu machen. Wie das genau geschehen wird, ist Teil des laufenden Experimentes. Erste Gehversuche fanden in öffentlichen Veranstaltungen am 1.Dez. 2015 und am 12.Dez. 2015 statt. Daraus stammt das Hörstück, das an diesem Abend gespielt wurde.

 

Dieses Stück kann uns daran erinnern, dass wir uns ohne Gebrauchsanleitung vorfinden und seit vielen tausend Jahren auf der Suche nach uns selbst, nach dem inneren Drehbuch von allem sind. Alle Kulturen haben ihre eigene Version erzählt, die vielen Religionen, die Philosophen, die moderne Wissenschaft liefern ständig neue Varianten. Welche ist nun die richtige? Woran können wir die richtige erkennen?

Zwei der Stimmen im Hörstück sind vom Computer generiert. Die gesamte Musik ist vom Computer generiert. Wir erleben einen realen Klang, der von Algorithmen erzeugt wurde. Auch das Bild, das in der Live-Schaltung sehr realistisch wirkte (z.B. mit Wellenbewegungen und Lichtreflexen) war komplett vom Computer generiert, ein Virtuelles als Reales, Virealität …

DIE AUSGANGSLAGE

Damit waren wir bei der Ausgangslage angekommen.

In unserem Alltag erfahren die, die Arbeit haben, oft (meistens?), dass sie zu viel Arbeit haben. Sie drehen in ihrem Rad und schaffen es kaum noch, jenseits der beruflichen Routine andere Aspekte des Lebens breit und differenziert aufzunehmen. Zugleich hat man das subjektive Gefühl, die Ereignismenge nimmt beständig zu, die Änderungen werden schneller. In all dem ist eine Entwicklung unübersehbar: die fortschreitende, mittlerweile umfassende, Digitalisierung des gesamten Lebens. Im Beruf, in der Freizeit, öffentlich und im Privaten, überall begleiten uns mittlerweile Computer, die mit Netzwerken verbunden sind. Vielfach sind sie schon nicht mehr erkennbar, da sie die Gestalt von Alltagsgegenständen angenommen haben, sie Teil von Wohnungen und Gebäuden sind, überall in den Verkehrsmitteln eingebaut sind, Teil von öffentlichen Räumen …. noch weniger kann man die Aktivitäten in den Netzwerken und Datenbanken wahrnehmen. Das globale Geschäft mit den privaten (und kommerziellen und institutionellen) Daten brummt; einige wenige werden immer reicher, viele andere werden jeden Tag schleichend entwertet. Der Staat scheint zu versagen; es wirkt, als ob er seine Bürger den Datenkraken und den außer Rand geratenen Geheimdiensten überlässt. Privatheit war einmal. Industriespionage scheint mittlerweile der Standard sein, vorpraktiziert von den staatlichen Geheimdiensten selbst, wenn man den Quellen trauen kann.

Erleben wir einen epochalen Umbruch? Was ist mit den traditionellen Wertelieferanten, den bekannten Religionen? Was ist mit den Wissenschaften? Sind Menschen nur ein zufälliges Ereignis der Evolution, eine biochemische Masse, die alsbald wieder vergeht? Sind die Menschenrechte nur noch gut für Sonntagsreden, aber ansonsten im Alltag blutleer, wert-los? Warten alle nur noch auf die Erlösung durch die Roboterfabriken und intelligente Maschinen, die dann alles lösen werden, was der Mensch nicht lösen konnte?

Was ist mit den globalen Konzernen, die ihr Geschäft auf Algorithmen basieren, die die globalen Datenmengen auswerten und hochrechnen: sind sie morgen bankrott, weil sie ihre eigenen Algorithmen nicht mehr unter Kontrolle haben? Lassen die anwachsenden Bot-Armeen die Daten von twitter, facebook, google und Co zu Schrott werden?

GEDANKENSTURM

Dies sind einige der Gedanken, die eingangs geäußert wurden, und die dann zu einem intensiven Gedankenaustausch führten.

Gedankensturm vom 14Febr2016 - ungeordnet
Gedankensturm vom 14Febr2016 – ungeordnet

Im Gegensatz zu sonst fiel es dem Protokollanten schwer, diese vielen Aspekte sofort in eine Struktur einzupassen. Dies kann auch ein Anzeichen dafür sein, dass wir es hier mit einem qualitativ neuem Gesamtphänomen zu tun haben. Alle bisher benutzten Muster greifen nicht mehr so richtig.

Am erfolgversprechendsten erschien dann die Perspektive, dass wir den Menschen, uns, viel radikaler als bislang als Teil eines evolutionären Prozesses sehen müssen, der uns dorthin gebracht hat, wo wie heute stehen. Dies intensiviert die Rückfragen an diesen Prozess. Welche Rolle spielt dann der berühmte Zufall bei der Entstehung des bekannten Universums und der bekannten Lebensformen. Ist alles nur Zufall oder ist Zufall nur ein Moment an einem komplexeren Geschehen? In der Wissenschaft haben einige gemerkt, dass der Zufall insofern nur ein – wenngleich sehr wichtiges – Moment des Geschehens ist, da bei der Entwicklung des biologischen Lebens die Speicherung bisheriger Erfolge im DNA-Molekül wesentlich ist. Nur durch diese Speicherung (Erinnerung, Gedächtnis) wurde eine Zunahme von Komplexität möglich. Der Zufall variiert, das DNA-Gedächtnis gibt eine Richtung. Dieser Prozess ist sehr langsam. Erst mit dem Auftreten des homo sapiens als Teil dieses Prozesses gab es eine Revolution: die Gehirne des homo sapiens können mit ihren elektrischen Zuständen Eigenschaften der Umgebung und sich selbst zu Modellen formen, mit diesen virtuellen Modellen elektrisch spielen und auf diese Weise in sehr kurzer Zeit hochkomplexe Alternativen erkunden, verwerfen oder ausprobieren. Dies führt zu einer extremen potentiellen Beschleunigung der Evolution. Veränderungen, die zuvor vielleicht tausende, zehntausende von Generationen gebraucht haben, können nun innerhalb von Jahren, Monaten, Tagen … gedacht und gestartet werden. Die Erfindung des Computers (eine 1-zu-1 Kopie der Struktur, die dem Kopiervorgang von biologischen Zellen zugrunde liegt!) erscheint in diesem Kontext folgerichtig, dazu Netzwerke und Datenbanken. Aus Sicht der Evolution ist es die Befreiung der Materie in frei konfigurierbare Zustände mit extremer Beschleunigung.

Für die agierenden Menschen, Mitglieder der Gattung homo sapiens, scheint dies aber zu einer Zerreißprobe zu werden, zur Krise der alten Weltbilder die – stimmt das neue Bild – sowieso falsch waren. Wer sind wir wirklich? Was soll das Ganze? Kann es in diesem kosmischen Gesamtgeschehen überhaupt so etwas wie einen Sinn für einzelne Individuen, für einzelne Generationen geben? Wie können wir in all dem, was diese neue Entwicklung mit uns macht, ein Muster erkennen, irgendetwas, was über puren Zufall hinausweist? Oder brauchen wir das alles nicht, ist es sowieso egal? Soll jeder halt die Zeit seines Lebens nutzen so gut es geht, ohne Rücksicht auf Verluste? Sind die Menschen, nachdem sie die Evolution durch Computer, Netzwerke und Datenbanken neu entfesselt haben, sowieso überflüssig geworden? Homo sapiens hat seinen Job gemacht; die Zukunft liegt jetzt nur noch in Hand der intelligenten Maschinen?

WIE GEHT ES WEITER?

Am 13.März 2016 treffen wir uns zur weiteren Verhandlung in Sachen homo sapiens.

  • Was macht das alles mit uns?
  • Hat der homo sapiens noch eine Chance?
  • Ist er überflüssig geworden?
  • Gibt es die intelligenten Maschinen, die den homo sapiens ersetzen sollen, wirklich?
  • Ist dies aller nur ein Propagandatrick der Medien und einiger globaler Konzerne?
  • Sind google, facebook und Co morgen schon pleite, weil sie ihre eigenen Algorithmen nicht mehr unter Kontrolle haben?
  • Was wird uns PHILOSOPHY-IN-CONCERT zum Nachdenken geben?
  • Könnten uns intelligente Maschinen sogar helfen?
  • Was ist mit der Maschine als Therapeut und Partner?
  • Was ist mit den technischen Erweiterungen des Körpers?
  • Was ist mit den möglichen genetischen Veränderungen: warum wollen wir sie nicht?
  • Wo liegt unsere Zukunft? In der bloßen Wiederholung des Alten oder in einem real Neuem? Wie kommen wir dahin? Wer sind unsere Ratgeber? Müssen wir auf unsere Enkel hoffen, dass die es dann schon richten, weil wir zu dumm und träge sind?

Einen Überblick über alle vorausgehenden Sitzungen der Philosophiewerkstatt findet sich HIER.

EINLADUNG URAUFFÜHRUNG NEUES PERFORMANCE-FORMAT PHILOSOPHY-IN-CONCERT, Konzert Nr.1, EVANGELISCHE AKADEMIE FRANKFURT IN KOOPERATION MIT DEM INM FRANKFURT

Di, 1.Dez.2015, 19:00 – 21:00h

Im INM – Institut für Neue Medien Frankfurt
Schmickstrasse 18 (Kein Aufzug!)
Parken direkt hinter dem Haus oder im Umfeld begrenzt möglich

Ausführende Künstler:

cagentARTIST (G.Doeben-Henisch)
acrylnimbus (T.Schmitt)

Facebook-Link dazu von der Evangelischen Akademie

Facebook-Link des INM zum Ereignis

Info Seite der Philosophy-in-Konzert Gruppe des Emerging Mind Projektes.

NOTIZ ZU DEN UNWISSENSCHAFTLICHEN VORAUSSETZUNGEN DER WISSENSCHAFTEN

  1. Als ich gestern weiter im Buch ‚An Inventive Universe‘ von Denbigh las, diskutierte er dort u.a. die verschiedenen Positionen, die in der Physik und in der Philosophie zum Thema Determinismus eingenommen werden. Er arbeitete heraus, dass jede physikalische Theorie einen nicht unwesentlichen nicht-wissenschaftlichen Anteil besitzt, nämlich diejenigen Interessen, Fragen und Grundannahmen, die der Bildung einer wissenschaftlichen Theorie voraus liegen. Ohne diese Annahmen und vorauseilenden Interessen gibt es keine wissenschaftliche Aktivitäten.
  2. Moderne Wissenschaft versteht sich zwar so, dass sie ihr Vorgehen transparent machen will, wiederholbar, unabhängig (invariant) von individuelle Gefühle und Fantasien, aber die nicht-wissenschaftlichen vorausgehenden Annahmen sind unausweichlich individuell bedingt, aus allen möglichen Quellen (auch individuellen Interessen, Fantasien, Erinnerungen, Vorstellungen) gespeist. Etwas anderes hat auch ein Wissenschaftler nicht zur Verfügung.
  3. Im Fall des Determinismus ist z.B. die Vorstellung, dass die Ereignisse in der Natur nicht zufällig sind, sondern bestimmten Regeln, Gesetzen folgen, dass sie damit berechenbar sind, dass damit Voraussagen möglich sind, eine solche Grundannahme.
  4. Diese Annahmen kommen nicht aus der Welt jenseits des Kopfes, sondern sie entstehen im individuellen Gehirn eines potentiellen Forschers. Sie werden ihm bewusst, prägen seine Sehweise, wie er die Welt betrachtet und interpretiert. Als solche sind sie weder wahr noch falsch. Es sind Formen der Wahrnehmung von Welt.
  5. Die Mechanik von Newton passte sehr gut in diese Erwartung: plötzlich konnte man scheinbar alle Bewegungen damit berechnen. Sowohl die Bewegung der Sterne wie auch die der Körper auf der Erde.
  6. Der weitere Gang der Forschung zeigte dann aber, dass diese Wahrnehmung der Natur unvollständig, wenn nicht gar in einem tiefen Sinne falsch ist. Beim immer weiter Vordringen in das ‚Innere der Natur‘ lernten die Wissenschaftler, dass die Natur alles andere als determiniert ist; ganz im Gegenteil, sie ist radikal probabilistisch, nicht ausrechenbar im Detail, auch nicht ausrechenbar in ihren komplexesten Erscheinungen, den biologischen Lebensformen. Die Annahme einer deterministischen, Gesetzen folgenden Natur erwies sich als Fiktion des individuellen Denkens. Das, was man für objektive Wissenschaft gehalten hatte zeigte sich plötzlich als überaus subjektives Gebilde mit hohem metaphysischen Unterhaltungswert.
  7. Die Einstellung, dass Wissenschaft um so objektiver sei, umso weniger man den Anteil des erkennenden Subjektes in den Erklärungsprozess einbezieht, erweist sich immer mehr als falsch. Gerade diese Verweigerung, den handelnden Wissenschaftler mit seinen spezifischen biologischen Voraussetzungen als konstitutives Element des Erkennens nicht kritisch in die Reflexion einzubeziehen, macht Wissenschaft ideologieanfällig, lässt sie unbewusst in das Schlepptau einer verdeckten Metaphysik geraten, die umso schlimmer wütet, als man so tut, als ob es so etwas doch gar nicht gibt [Anmerkung: Eine solche Wissenschaftskritik ist nicht neu. Die Wissenschaftsphilosophie bzw. Wissenschaftstheorie ist voll von diesen kritischen Überlegungen seit mehr als 100 Jahren].
  8. Für das wissenschaftliche Denken hat dies weitreichende Konsequenzen, vorausgesetzt, man nimmt diese Erkenntnisse ernst.
  9. Streng genommen dürfte es keine einzige wissenschaftliche Disziplin mehr geben, die in ihrem Alltagsbetrieb nicht eine Theorie-kritische, sprich wissenschaftsphilosophische Abteilung besitzt, die sich kontinuierlich aktiv mit den ganzen nichtwissenschaftlichen Annahmen auseinandersetzt, die in jeden Wissenschaftsbetrieb eingehen. Insofern die Verantwortlichen eines solchen wissenschaftskritischen Unterfangens natürlich selbst von den jeweiligen Annahmen infiziert sind, gibt es keine Garantie, dass der nicht-wissenschaftliche Anteil tatsächlich immer angemessen erkannt und behandelt wird.
  10. Das heute oft so beklagte Auseinanderdriften von naturwissenschaftlichem Denken einerseits und und sozialem-kulturellem-geisteswissenschaftlichem Denken andererseits könnte durch die direkte philosophische Aufbereitung des naturwissenschaftlichen Denkens möglicherweise vermindert werden. Doch trotz aller Einsichten in die metaphysischen Schwachstellen des naturwissenschaftlichen Wissenschaftsbetriebs sieht es momentan nicht so aus, dass der Mainstream naturwissenschaftlichen Forschens sich solchen Maßnahmen öffnen würde.
  11. Man könnte sich jetzt einfach vom Geschehen abwenden und sagen, dann lass sie halt (die Naturwissenschaftler). Das Problem ist nur, dass diese Art von eingeschränktem Denken vielfache Fernwirkungen hat, die – für viele unmerkbar – grundlegende Anschauungen über die Welt und die Menschen beeinflussen.
  12. Wichtige Themen hier sind (i) das Bild vom Menschen generell, (ii) davon abhängig die Auffassung möglicher Werte, Grundwerte, Menschenrechte und Verfassungstexte, u.a. auch (iii) die Vorstellungen vom Sinn des Lebens im Kontext von religiösen Vorstellungen.
  13. Diese Überlegungen sind weiter zu führen.

Literaturhinweis:

Kenneth George Denbigh (1965 – 2004), Mitglied der Royal Society London seit 1965 (siehe: https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_Fellows_of_the_Royal_Society_D,E,F). Er war Professor an verschiedenen Universitäten (Cambridge, Edinbugh, London); sein Hauptgebet war die Thermodynamik. Neben vielen Fachartikeln u.a. Bücher mit den Themen ‚Principles of Chemical Equilibrium, ‚Thermodynamics of th Steady State‘ sowie ‚An Inventive Universe‘.

Einen Überblick über alle Blogbeiträge des Autors cagent nach Titeln findet sich HIER.

Buch: Die andere Superintelligenz. Oder: schaffen wir uns selbst ab? – Kapitel 2 (neu)

Der folgende Text ist der Vorabdruck des Kapitel 2 aus dem Buch Die andere Superintelligenz. Oder: schaffen wir uns selbst ab?.

Neue Version von Kap.2 vom 21.Juli 2015

Monster und Engel

Es ist noch nicht so lange her, da folgten Menschenmassen wie Marionetten den Parolen faschistischer und nationalistischer Führer. Sie bekamen Arbeit, bescheidenen Wohlstand, Ordnung und viele Belobigungen für ihr Selbstwertgefühl. Dafür waren sie willig, gehorchten den Befehlen aus dem Radio, den Wochenschauen und den lokalen Repräsentanten. Dem voraus gingen Könige und Kaiser, für die Ehre alles und der Mensch nichts war.

Tötungsorgien

Mit der Kriegserklärung von Österreich-Ungarn an Serbien am 28.Juli 1914 begann der erste Weltkrieg. Im Laufe dieses Krieges standen nach Schätzungen ca. 70 Millionen Menschen unter Waffen und ca. 17 Millionen sind gefallen. Dies war bis dahin die größte Tötungsorgie in der Geschichte der Menschheit.

Konnte man denken, dass dieser Tötungswahnsinn nicht mehr zu überbieten ist, wurde man durch die Geschichte darin belehrt, dass der Mensch sehr wohl zu noch mehr Gräueltaten fähig ist.
Mit dem Überfall Japans auf China am 7.Juli 1937 begann der zweite chinesisch-japanische Krieg, der mit dem Überfall auf Pearl Harbor am 7.Dezember 1941 sich zum pazifischen Krieg ausweitete. Hitler, der China bis 1941 gegen Japan unterstützt hatte, startete dann selbst einen Krieg. Mit dem Überfall der deutschen Wehrmacht am 1.September 1939 auf Polen begann der zweite Weltkrieg in Europa. Der europäische, der chinesisch-japanische und der pazifische Krieg zusammen haben nach Schätzung 1 und Schätzungen 2 ca. 22 – 33 Mio. Kriegstote gefordert hat und ca. 38 – 55 Mio zivile Opfer. Das Besondere hier ist, dass es dieses Mal nicht nur die Europäer waren — genauer die Deutschen –, die diesen Tötungswahnsinn inszenierten, sondern dass im asiatisch-pazifischen Raum Japan als imperiale Macht mit dem asiatisch-japanischen Krieg demonstrierte, dass der Wahnsinn des Tötens nicht geographisch und ethnisch beschränkt ist.

Ist der Krieg als solcher schon erschreckend genug, übersteigt das systematische Töten unabhängig vom Krieg, das Grauen deutlich. Unter Hitlers Führung wurden etwa 13.1 Mio systematische Tötungen an Menschen vorgenommen, die aus religiös-ethnischen, medizinischen, politischen Gründen ausgegrenzt wurden. Von den Opfern waren ca. 45\% jüdische Mitmenschen, ca. 25\% sowjetische Kriegsgefangene und ca. 25\% nichtjüdische Zivilisten (siehe Schätzung Kriegstote). Das systematische Töten Andersdenkender war aber kein Privileg Hitlers. Vor und nach dem zweiten Weltkrieg forderten die politischen Säuberungen von Josef Stalin ca. 3 -20 Millionen Tote.

Und auch nach dem zweiten Weltkrieg ging das Opfern von Menschen im großen Stil weiter. Zwar von anderer Art, aber nicht minder grausam für die Betroffenen, war ein politisches Programm genannt der ‚Großer Sprung‘, das Mao Zedong 1958 gestartet hatte. Eine massive Umstrukturierung der Gesellschaft mit dem Ziel einer Verbesserung kalkulierte große Opfer ein. Dieses Opfer kam tatsächlich zustande durch eine schwerwiegende Hungersnot, die in China von 1959 bis 1961 ca. 36 bis 45 Mio Menschen das Leben kostete. Damit handelt es sich um die größte Hungerkatastrophe in der Geschichte der Menschheit. Das Wort ‚Demozid‘ wurde geprägt.

Ein anderer ‚Demozid‘ ereignete sich in Kambodscha, kurz nachdem die roten Khmer im April 1975 die Hauptstadt Phnom Penh erobert hatten. Unter der Leitung von Pol Pot führten die roten Khmer eine radikale Umgestaltung und Säuberung der Gesellschaft durch. Die absoluten Opferzahlen betragen — im Vergleich zur großen Hungersnot zwar ’nur‘ — ca. 2-3 Mio Menschen, was bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 8 Mio Menschen aber etwa einem Viertel der Bevölkerung entspricht, die hier auf grausamste Weise umgebracht wurde.

Die Liste von Kriegen, Verfolgungen, Folterungen, Genozids, Demozids ließe sich hier weiter fortsetzen bis in unsere Gegenwart.

Diese Ereignisse zeigen eines ganz klar: Wir Menschen sind relativ leicht im großen Stil manipulierbar; wir begehen die schlimmsten Gräueltaten, wenn andere uns dies befehlen; keine Nation scheint hier ausgenommen zu sein.

Neuentdeckung der Würde

Schon während des großen Tötens, am 1.Januar 1942, schließen sich unverhofft 26 Länder zu einer gemeinsamen Aktion gegen die kriegstreibenden Länder zusammen, was nach Beendigung des zweiten Weltkriegs am 24.Okt.1945 seine Fortsetzung in der Gründung der Vereinten Nationen (United Nations, UN) findet. Etwa drei Jahre später am 28.Dez.1948, kommt es zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Englisch, Deutsch.

Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland ereignete sich in diesem kurzen Zeitfenster eines Aufleuchtens von Bildern zu Demokratie und Menschenrechten, wie sie so historisch kaum jemals zuvor verfügbare gewesen waren und verfügbar gewesen sein konnten. Die Vorgeschichte der politischen Demokratiebewegung in Deutschland, hatte sich im politischen Durchsetzungskampf bis dahin als zu schwach erwiesen.

Vor dem Hintergrund der grausamen Tötungsorgien erscheint es wie ein Wunder, dass der Verfassungstext vom Mai 1949 mit dem Begriff der ‚Menschenwürde‘ beginnt. Gleich im Artikel 1 wird die Würde des Menschen, werden die Menschenrechte sowie nachfolgend einige Grundrechte explizit genannt. Während die ‚Menschenrechte‘ mit einem ‚darum‘ in einen logischen Zusammenhang zur Menschenwürde gestellt werden, bleibt der Zusammenhang zwischen ‚Menschenwürde‘ und ‚Menschenrechten‘ an dieser Stelle offen. Die Menschenwürde gilt als „unantastbar“ und es ist „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, „sie zu achten und zu schützen“.

Mit der Gründung der demokratischen Bundesrepublik beginnt aus der Mitte Europas heraus ein neuer Demokratisierungsprozess, der nach und nach den größten Teil West- und Mitteleuropas erfasst. Die Anfänge datieren wohl auf den 18.April 1951, dem Abschluss des dem Schuhman-Plans , und einen vorläufigen Höhepunkt findet dieser Demokratisierungsprozess in den Jahren 2004 und 2007; in diesen Jahren treten 12 neue Länder aus dem ehemaligen Ostblock als neue demokratische Mitglieder dem demokratischen Europa bei.

In all diesem Geschehen demonstriert die Geschichte, dass es in der ‚Finsternis des Daseins‘ ‚Inseln des Lichts‘ geben kann, die sich nicht aus der Finsternis selbst herleiten! Irgendetwas im Menschen befähigt ihn, nicht nur den Tod, nicht nur das Grauen, nicht nur die Menschenverachtung hervor zu bringen, sondern auch das Gegenteil: Würde, Achtung, Liebe.

Der Begriff folgt der Realität

Weder die Gründung der vereinten Nationen, noch die Verkündigung der allgemeinen Menschenrechte, noch weniger die Gründung der Bundesrepublik Deutschland waren Projekte, die sich Philosophen am grünen Tisch ausgedacht hatten. Am Anfang standen keine klaren Ideen von Menschenrechten und Demokratie, die zur Realisierung in den konkreten Ereignissen führten. Nein, es war das Grauen der realen Kriege, der unendliche Wahnsinn dieser weltweiten Tötungsorgien, die in den betroffenen und bedrohten Menschen und Nationen einen Widerstand herausforderten, einen Überlebenswillen wach riefen, dem man im Nachhinein Form und Worte verlieh, eben die Idee eines friedlichen Völkerbundes, die Idee von der absoluten Würde jedes einzelnen Menschen, die Vision einer demokratischen Gesellschaft.

Dafür Worte zu finden war kein Automatismus, und sicher beeinflusst von den demokratischen Traditionen in Frankreich, England, den USA und Deutschland. Man wird aber nirgends eindeutige und zweifelsfreie Definitionen der verwendeten Begriffe finden, niedergeschrieben in einem Lehrbuch. Es ist eher ein ‚historisches Naturereignis‘, in dem die aufwühlenden Erfahrung von Krieg und Solidarität sich neue Worte gesucht und gefunden hat. Diese Worte finden wir, die der ‚Zeit danach‘ angehören, heute vor, lesen sie, reiben uns die Augen, versuchen sie zu verstehen, und beginnen mit unseren Interpretationen.

Aufstieg des Individuums

Das Buch ‚Menschenwürde (2014)‘ von Paul Tiedemann (Paul Tiedemann,„Was ist Menschenwürde? Eine Einführung“, 2. aktualisierte Aufl., Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2014. Zur Person von Paul Tiedemann.) ist solch ein Interpretationsunternehmen, das einerseits die mögliche inhaltliche Bedeutung des Begriffs aus philosophischer Sicht erläutert, andererseits eine Einordnung in das Deutsche Rechtssystem vornimmt (Anmerkung: Eine längere Diskussion des Buches von Paul Tiefemann in 11 Beiträgen vom Autor ‚cagent‘).

Im Kapitel zwei seines Buches listet Paul Tiedemann 9 verschiedene Verwendungsweisen auf, wie unterschiedliche Gruppen mit dem Begriff ‚Menschenwürde‘ verfahren; in Kapitel drei folgen 8 weitere unterschiedliche Blickrichtungen auf das Thema. Alle diese verschiedenen Verwendungsweisen und Blickrichtungen sind kaum miteinander vereinbar.

Bedenkt man den historischen Kontext verwundert dies nicht. Es illustriert nur sehr deutlich, wie schwer sich das reflektierende Denken mit Manifestationen des Menschlichen tut und dass die Begriffe, die man benutzt, nicht das Phänomen selbst ersetzen, sondern — bestenfalls — angemessen beschreiben.

Anstatt nun die aufgelisteten Positionen im einzelnen zu analysieren greift Paul Tiedemann hier explizit auf die philosophische Reflexion zurück und versucht in Kapitel vier der Relativität der Vielfalt dadurch zu entkommen, dass er anfängt, die Wortbedeutung des Wortes ‚Menschenwürde‘ isoliert von den verschiedenen zuvor zitierten Lehrmeinungen zu analysieren. Dies wirkt etwas willkürlich, da er nicht alle historisch vorkommenden Verwendungsweisen ins Auge fasst, sondern nur eine bestimmte.

In seiner Analyse, fördert Paul Tiedemann das Subjekt als Ankerpunkt zutage, dem er eine Absolutheit zuspricht, die, anders als bei Kant, nicht unerreichbar ist, sondern hinreichend mit der Konkretheit eines menschlichen Subjekts verknüpft ist. Das Subjekt ist für ihn ein Zweck an sich, vor allen anderen Werten, darin ein absoluter Wert, und auch der einzige absolute Wert. Diese Absolutheit findet im politischen Handeln, in der Delegation der politischen Macht ihre gesellschaftliche Umsetzung, die so sein soll, dass sie den einzelnen in seiner Würde ermöglicht.

Erosion des Individuums zu Beginn des 21.Jahrhunderts

Während Kant eine Absolutheit (re-)konstruieren konnte, indem er sie von allem Kontingentem, Zufälligem, Empirischem abgekoppelt hatte, lokalisiert Paul Tiedemann die Unverfügbarkeit im Individuum, das sich seiner im freien Urteilen ‚gewiss‘ sein kann. Diese Autonomie des eigenen Entscheidens und Urteiles geht einher mit den modernen sozialwissenschaftlichen und psychologischen Erkenntnissen, dass ein junger Mensch nur über angemessene soziale Interaktionen und sprachliche Kommunikation zu jenem Umgang mit sich selbst findet, der ihn in die Lage versetzt, seine eigenen Bedürfnisse, Wünsche, Einsichten angemessen zu identifizieren und den Einklang mit der sozialen Umwelt zu wahren. Während die Inhalte wechseln können, bleibt die grundsätzliche Fähigkeit zu Reflexion und Urteilen konstant, bildet einen ‚Raum‘, innerhalb dessen sich der einzelne als „sich selbst bestimmend“ erfahren kann und simultan auch den anderen, das Gegenüber, mitbestimmt. Dieser generellen Selbstbestimmungsmöglichkeit kommt für Tiedemann ein grundlegender Wert zu, der durch die konkreten Einschränkungen nicht aufgehoben wird. In all diesen Prozessen vollzieht sich der Aufbau einer individuellen Identität (‚Ich‘). Tiedemann benutzt zur Kennzeichnung dieses Ansatzes die Bezeichnung ‚Identitätstheorie der Menschenwürde‘ (vgl. Tiedemann (2014), S.101f).

Die Idee, den Ankerpunkt der Autonomie in der unterstellten Fähigkeit zum eigenen Urteilen zu suchen, hat etwas Bestechendes, zugleich bietet sie einen Angriffspunkt für vielerlei Infragestellungen:

  1. Wie Tiedemann selbst ausführt, ist die inhaltliche Füllung des autonomen Urteilens abhängig von den Interaktionen mit der Umwelt und zahlreichen Rahmenbedingungen. Sollte auf einen Menschen Zwang ausgeübt werden, Gewalt, dann kann er in seinem individuellen Urteilen so stark beeinflusst werden, dass sein Urteilen nicht mehr wirklich autonom ist. Aber auch wenn dem Menschen kein Vertrauen geschenkt wird, ihm wichtiges Wissen vorenthalten oder falsches Wissen aufgezwungen wird, auch dann kann sein autonomes Urteilen ihm nicht wirklich helfen. Ferner, wird ihm keine hinreichende Privatsphäre zugestanden, wird er seine spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten nicht hinreichend ausleben können (Siehe zu diesen Beispielen ausführlich das Kap.7 von Tiedemann (2014)). Und wir müssen feststellen, dass es in fast jedem Land der Erde — z.T. sehr große — Menschengruppen gibt, auf die die genannten Einschränkungen zutreffen.
  2. Wie im Kapitel 1 angedeutet, bewirkt der technologische Wandel durch die verstärkte Einführung des Digitalen in nahezu allen Bereichen eine zunehmende Abbildung von zuvor privaten, persönlichen Dingen und Handlungen in den Raum des Digitalen, wodurch Privatheit real verlorengeht. Dazu kommt das wachsende Problem der Qualität des Wissens: was ist noch ‚wahr‘, was ist ‚gefaked‘? Im Digitalen ist man auf neue Weise Beleidigungen ausgesetzt, Verleumdungen, dem Stehlen von Eigentum, der Manipulation, Ausbeutung, richtigem Terror. Die Autonomie alleine hilft hier nicht.
  3. Für die Gültigkeit seiner Überlegungen verweist Paul Tiedemann auch auf die allgemeinen Gesetze der Logik. Dieser Verweis geht ins Leere, da es die Logik, die unterstellt wird, in dieser Form bis heute nicht gibt, zumindest nicht als ausgearbeitete Theorie.
  4. Am Horizont der Vision, ansatzweise auch in der Realität, erscheint eine künstliche Intelligenz, die ebenfalls den Anspruch erhebt, autonom entscheiden zu können. War es das dann mit der Würde des Menschen? Besteht die Würde des Menschen ’nur‘ in dieser Fähigkeit des autonomen Urteilens im Raume vorfindlicher Gegebenheiten?

Das ‚Monster des Tötens‘ und der ‚Engel der Menschenwürde‘ wohnen im Menschen unmittelbar nebeneinander. Die Abhängigkeit des einzelnen von seiner Umgebung ist stark und damit das Einfallstor sowohl für menschenverachtende Propaganda wie auch für lebensbejahende Werte. Wer wird in der Zukunft gewinnen: das Monster oder der Engel? Was ist für ein Leben in der Zukunft wichtiger? Was ist ‚wahrer‘?

Fortsezung mit Teil 3 (neu).

BLOG GEBIERT BUCH. Bis 28.August 2015 soll die Grundaussage des Blogs als Buch geschrieben werden

Nachbemerkung am 30.Dez.2015: Das Ziel, das  Buch bis 10.November 2015 fertig zu haben, konnte nicht erreicht werden. Dies lag vornehmlich daran, dass sich im Schreiben so viele Baustellen aufgetan haben, dass es dem Autor nicht möglich war, den ‚Sack zu zu machen‘. Dann begann das Semester und die Zeitreserven schmolzen dahin…Dennoch war dieser erste Versuch eines kompakten Buches sehr lehrreich. Wann es wieder zu solch einem Versuch kommen wird, ist momentan offen. Im Rahmen des Emerging Mind Projektes (EMP), das seit November 2015 angelaufen ist, gibt es so viele neue Theorieprojekte (auch verbunden mit Texten), dass es möglicherweise noch lange Zeit bei den kursorischen Blogeinträgen bleiben wird…

… und vor dem 10.November 2015 erscheinen. Aktualisierung: Bis 10.November nur die Onlineversion, dann die anderen Versionen …

Da es bei mehr als 285 Blogeinträgen mit dem Verstehen langsam schwierig wird, habe ich mich entschlossen, in der Zeit bis 28.August die Grundaussage des Blogs von den ca. 1500 Seiten auf 100 Seiten zu ‚verdichten‘. Dabei gehen natürlich viele Details verloren, aber es wird – hoffentlich – die Kernaussage sichtbar, die sich im Blog im Laufe der Jahre herausgeschält hat. Da ich dazu ab November deutlich mehr öffentliche Veranstaltungen machen werde als in der Vergangenheit (das Emerging-Mind Projekt, Vorträge mit Diskussionen und auch das neue Philosophy-in-Concert Format (vermutlich auch weiterhin die Philosophiewerkstatt)) kann es hilfreich sein, die Kernaussage in handlicher Form zur Hand zu haben. Da das Ganze ein dynamischer Prozess ist, werden sich die Inhalte beständig weiter entwickeln. Während dem Schreiben des Buches werde ich die einzelnen Kapitel auch hier im Blog ‚vorab drucken‘. Dies schließt nicht aus, dass der endgültige veröffentlichte Text in Details von dieser Vorabversion abweichen kann (zumal ich erst beim Schreiben so richtig ’sehe‘, was ich tatsächlich schreiben will … :-)).

ZWISCHENREFLEXIONEN BEIM SCHREIBEN

  1. Überlegungen zu einem geeigneten Titel (18.Juli 2015)
  2. Umfang, Stil, Adressaten, Termine (11.Aug.2015)
  3. Verhältnis zum Big-History Paradigma; Aufbruch in die Zukunft (13.Aug.2015)
  4. Zum Verhältnis von Thermodynamik zu biologischen Systemen. Die Physik lässt viele Fragen offene (14.August 2015)
  5. BUCHPROJEKT 2015 – Zwischenreflexion 18.August 2015 – INFORMATION IN DER MOLEKULARBIOLOGIE – Maynard-Smith
  6. BUCHPROJEKT 2015 – Zwischenreflexion 22.August 2015 – SHANNON BOLTZMANN DEACON – Was fehlt (22.Aug.2015)
  7. BUCHPROJEKT 2015 – Zwischenreflexion 23.August 2015 – INFORMATION – Jenseits von Shannon (23.Augut 2015)

AKTUELLER TITEL:

AUFBRUCH INS HERZ DER ZUKUNFT

KAPITELÜBERSICHT
(Letzte Änderungen am: 27.August 2015)

  1. Zuruf an den Leser (Letzte Änderung 28.Juli 2015)
  2. Einkapselung und Abschaffung (Letzte Änderung 14.Juli 2015)
  3. Monster und Engel (Letzte Änderung 21.Juli 2015)
  4. Hinter den Augen … (Letzte Änderung 28.Juli 2015)
  5. Wie alles anfing (Letzte Änderung 2.August 2015)
  6. Was ist Leben? (Letzte Änderung: 27.Aug.2015)

    Zurück auf Start 🙂
    Alle folgenden Kapitel wurden neu konzipiert

Das Gesamtformat des Textes geht in Richtung eines philosophisch-wissenschaftlichen Essays, in dem bekannte Fragen und Erkenntnisse zum Thema in einem eher freien literarischen Format so angeordnet werde, dass ein ’normaler Leser‘, jemand, der kein Experte ist, eine Chance haben sollte, zumindest zu erahnen, was heute gerade passiert, was mit ihm passiert, mit ihm als Mitglied der Population der Menschen.

Einen Überblick über alle bisherigen Blogeinträge von Autor cagent nach Titeln findet sich HIER.

WAS IST MENSCHENWÜRDE? – Überlegungen im Umfeld des Buches von Paul Tiedemann – Teil 11

Paul Tiedemann, „Was ist Menschenwürde? Eine Einführung“, 2. aktualisierte Aufl., Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2014

VORBEMERKUNG

In den Blogbeiträgen 1-11 zum Buch von Paul Tiedemann handelt es sich um eine erste ‚Wahrnehmungsstufe‘ des Textes und seiner möglichen Bedeutung(en). Angereichert mit ersten Fragen und Querüberlegungen. Erst nach Abschluss dieser ersten wahrnehmenden Lektüre erfolgt eine darauf aufbauende Reflexion, die die Einordnungen der Position von Paul Tiedemann in andere denkerische Kontexte versuchen wird. Schon jetzt kann man aber sagen, dass dieses Buch zu dieser Zeit – unabhängig von möglichen späteren Reflexionsergebnissen – einen wichtigen Beitrag darstellt, da es in einer schwierigen geistigen-kulturellen Situation mit dem Begriff ‚Menschenwürde‘ einen Aspekt unseres individuellen und gesellschaftlichen Daseins thematisiert, der durch die aktuellen globalen Strömungen eher als gefährdet zu betrachten ist als gesichert. Wie das Buch zeigt, ist die Materie alles andere als einfach und es ist schon ein Glücksfall, dass der Richter Paul Tiedemann zugleich auch ein Philosoph ist, der auf die juristischen Sachverhalte zusätzlich mit einem veränderten philosophischen Blick schauen kann. Auch wenn man nicht alle philosophischen Einschätzungen teilen muss, gewinnt das Bild, das Paul Tiedemann zeichnet, doch eine Tiefe und Differenziertheit, die in der aktuellen Diskussion von unschätzbarem Wert ist. Nimmt man die Sicht von Paul Tiedemann ernst, dann kann man sehr besorgt sein über die Zukunft von Menschenwürde unter den Menschen, wenn man sieht, welche wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Kräfte auf unsere Gegenwart Einfluss nehmen und zu nehmen versuchen.

KONTEXT

Nach einem kurzen Aufriss zur historischen Genese des juristischen Begriffs ‚Menschenwürde‘ im Kontext der UN-Deklaration und der Übernahme in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Kap.1) stellt Paul Tiedemann im 2. Kapitel wichtige Interpretationsrichtungen in der deutschen Rechtsauslegung vor. Es folgte dann im Kapitel 3 ein Ausflug in die Philosophiegeschichte. Dieser endet für Paul Tiedemann in einer ‚Verwirrung‘. Er versuchte daraufhin eine weitere Klärung über die ‚Wortbedeutung‘ im Kapitel 4. Dieser ‚Umweg‘ über die Wortbedeutung wird in seiner Methodik nicht selbst problematisiert, liefert aber für den Fortgang der Untersuchung im Buch einen neuen Anknüpfungspunkt durch das Konzept des Werturteils. Es folgt dann der Versuch, einen absoluten Referenzpunkt für Werturteile zu identifizieren, mittels dem sich dann vielleicht das Werturteil als grundlegend erweisen lässt. Diesen absoluten Referenzpunkt findet Paul Tiedemann in der ‘Identitätstheorie der Menschenwürde’: diese geht aus von einer grundsätzlichen Selbstbestimmungskompetenz des Menschen und enthält als ein Moment auch den Aufbau einer individuellen Identität (‘Ich’). Dann folgt eine Anzahl möglicher Einwände gruppiert nach vier Themen: Anderer, Determiniert, Böse, nicht-personale Menschen. Dann betrachtet er in Kap.7, einem etwas längeren Kapitel, wichtige Konkretisierungen von Menschenwürde, wie sie uns im Alltag real begegnen. Sehr anschaulich führt er die verschiedenen Punkte aus, so dass man nachvollziehen kann, wie verschiedene Verhaltensweisen/ Lebensweisen tief in das Selbst- und Lebensgefühl eines Menschen eingreifen können, bis dahin, dass er in der Wurzel getroffen, verletzt oder gar nachhaltig zerstört wird. Es sind weniger die äußerlichen Dinge als solche, sondern ihre Wirkung auf das ‚Innere‘ eines Menschen, sein Fühlen, seine Fähigkeit zu vertrauen, sein Denken usw. Schließlich, im Kapitel 9, Menschenrechte als Moralische Rechte, geht es um Begriffe wie ‚Werte‘ – ‚Normen‘, ‚Pflichten‘, oder auch um ‚Moral‘. Insbesondere die Frage, wie komme ich von ‚Werten‘ zu ‚Normen‘? Ferner die Problematik des Verhältnisses von ‚Individuum‘ zur ‚Gesellschaft‘: inwiefern können sanktionierte gesellschaftliche Normen eine ‚Pflicht‘ für ein Individuum sein, das auf ‚authentische‘ Weise versucht, jene Werte und daraus sich ergebenden Pflichten zu bestimmen, denen es folgen will? Ist ‚Moral‘ im Sinne der Übereinstimmung von ‚gesellschaftlich‘ auferlegten Pflichten und ’subjektiv‘ auferlegten Pflichten möglich? Es ist aufschlussreich, wie Paul Tiedemann diese komplizierte Begriffslage aufschlüsselt und seine Sicht darlegt. Die ‚Kluft‘ zwischen individueller und gesellschaftlich sanktionierter Selbstverpflichtung schließt sich bei Paul Tiedemann dadurch, dass er die gesellschaftlichen Institutionen, die Normen in Form von Recht inhaltlich erlassen, sich in ihrem Geltungsgrund letztlich auf das Wollen der Wählerschaft zurückführen müssen. Durch diese Rückkoppelung des gesellschaftlichen Normgebers an das Wollen des einzelnen besteht im Prinzip die Möglichkeit, dass die ‚Werte‘ des einzelnen, an die sich der einzelne binden möchte (über die Delegierung an den gesellschaftlichen Normgeber), dem einzelnen nicht als ‚fremde‘ Normen gegenübertreten, sondern letztlich seinen eigenen intrinsischen Werten entsprechen.

Begriffsnetzwerk zu Kapitel 10 des Buches 'Menschenwürde' von Paul Tiedemann
Begriffsnetzwerk zu Kapitel 10 des Buches ‚Menschenwürde‘ von Paul Tiedemann

KAPITEL 10 (SS.178 – 193) RECHTSTHEORIE DER MENSCHENWÜRDE

1. Den Abschluss des Buches bildet ein Kapitel über rechtstheoretische Zusammenhänge, also jene Strukturen, innerhalb deren der Wert der ‚Menschenwürde‘ im öffentlichen, staatlichen Geschehen, zur Geltung kommen kann (oder auch nicht).

2. Bei diesen Überlegungen lässt sich Paul Tiedemann offensichtlich von der Frage leiten, wie es sein müsste, WENN der Wert der Menschenwürde zur Geltung kommen sollte (die Alternative würde auch gar keinen Sinn ergeben).

3. Entsprechend der vorausgehenden Unterscheidung (vgl. Kap.9) zwischen der subjektiven moralischen Verpflichtungsdimension ausgehend von erkannten Werten und der Externalisierung solcher Werte in einer öffentlichen staatlichen Rechtsordnung kann der Wert der Menschenwürde letztlich nur zur allgemeinen Geltung kommen, wenn eine staatliche Rechtsordnung in ihren Grundlagen diesen Wert zulässt, einbezieht, bejaht.

4. Wenn überhaupt, dann kann der Wert der Menschenwürde, nicht ein Wert neben anderen sein, sondern kann nur als ein absoluter Wert allen anderen Werten voraus liegen. Dies drückt sich auch darin aus, dass mögliche ‚Grundrechte‘ nicht in Konkurrenz zur Menschenwürde stehen können. Im Gegenteil, die Menschenwürde ist konstitutiv für alle sowohl ausdrücklich formulierten Grundrechte wie auch Grund möglicher neuer, noch nicht geschriebener Grundrechte.

5. Zwischenstaatliche, völkerrechtliche Vereinbarungen sind nationalstaatlich formal nur bindend, wenn die völkerrechtlichen Sachverhalte durch geeignete Transformationsrechte in nationalstaatliches Recht ‚überführt‘ wurden. Bezieht sich ein nationales Recht allerdings auf die Menschenwürde, dann ergibt sich implizit aus dieser Zielrichtung eine Art ‚immanente‘ Verpflichtung des Staates, sich einer völkerrechtlich formulierten Geltung der Menschenwürde anzuschließen und diese zu unterstützen.

DISKUSSION

6. Diese Gesamtarchitektur lässt allerdings deutlich eine Schwachstelle dort erkennen, wo die Geltung einer Rechtsordnung vom verfassungsgebenden Willen der Rechtssubjekte abhängt. Diese Rechtssubjekte als konkrete Individuen sind bekanntlich gebunden durch begrenztes Wissen, historischen Erfahrungen und aktuelle Wertesysteme, die statistisch eher nicht die Allgemeinheit des Wertes Menschenwürde widerspiegeln. Vielmehr finden wir in einer konkreten westlichen Gesellschaft heute eine Pluralität von Wertesysteme, die nicht vollständig kompatibel sind und in wichtigen Teilen dem Konzept der Menschenwürde eher widersprechen.

7. Dieser konkrete empirische Befund spricht nicht gegen die Menschenwürde, sondern beleuchtet nur den kontingenten Charakter ihrer ‚Erkennung‘ wie auch ihrer jeweiligen ‚Umsetzung‘.

8. Der Einwand von Paul Tiedemann gegen ein Naturgesetz gerade durch den Verweis auf die grundlegende Abhängigkeit jeder rechtmäßigen Verfassung vom Willen der Rechtssubjekte erscheint hier nicht ganz überzeugend, da dies ja für die Anerkennung und Geltung der Menschenwürde ja auch gilt. Die Menschenwürde wird von Paul Tiedemann ja als oberster fundamentaler Wert gesetzt unabhängig davon, ob einzelne Menschen dies nun voll erkennen oder nicht. Das gleiche gilt von der ‚Natur‘. Die Natur ist gesetzt vor allem individuellen Wollen und Anerkennen. Und insofern der Mensch vollständig ein ‚Produkt‘ dieser Natur ist, ist eine Trennung zwischen dem 100-prozentigen Naturprodukt Mensch und der den Menschen hervorbringenden Natur nicht so ohne weiteres einsichtig.

ABCHLUSS WAHRNEHMUNG, BEGINN REFLEXION

9. Mit diesem letzten 10.Kapitel endet diese erste Bestandsaufnahme des Buches von Paul Tiedemann.

10. Wie schon einleitend mehrfach festgestellt, ist es ein wunderbares Buch zur rechten Zeit, das aber, soviel wunderbare Einsichten es vermittelt, gerade deswegen auch zugleich eine Reihe von weiterführenden Fragen ermöglicht, die wichtig und drängend sind.

11. Die Abhängigkeit der letzten Werterkenntnis und deren reale Umgestaltung von den Rechtssubjekten selbst, den heute lebenden Menschen, macht das Erkennen und das Umgestalten notorisch fragil, da sich nicht nur die erste Natur, sondern auch die zweite von Menschen geschaffene Natur, immer schneller verändert. In evolutionärer Perspektive befindet sich das gesamte biologische Leben auf der Erde in einem Transformationsprozess von universalem Ausmaß, der es erzwingt, alle bisherigen Grundlagen von neuem und zukunftsoffen zu überdenken. Wenn meine Wahrnehmung zutrifft, dann sind es gerade die treibenden Kräfte der westlichen Länder, die zunehmend ein grundlegendes Problem mit dem Begriff der Menschenwürde haben, weil sie ein zunehmendes Problem mit dem Menschen als solchen haben. Aktuell kann der Eindruck entstehen, dass das Transhumane einen höheren Stellenwert bekommt als das Humane. Sollte dieser Eindruck zutreffen, würde damit in einer breiten gesellschaftlichen Strömung dem klassischen Begriff der Menschenwürde der Boden entzogen. Persönlich glaube ich nicht an einen grundlegenden Gegensatz von Humanem und Transhumanem, da sowohl das Humane wie auch das Transhumane prinzipiell Momente am biologischen Leben sind und beide Momente auf sehr grundlegende Weise miteinander verschränkt sind. Am elementarsten über die Wertefrage! Dieser Sachverhalt wird heute aber – soweit ich sehe – praktisch noch nirgends wahrgenommen. Dies liegt möglicherweise daran, dass es bis heute zu wenig Menschen gibt, die sich ernsthaft mit der Grundlagenproblematik lernender Systeme (biologischen technischen) beschäftigt haben. Es gibt nämlich kein ernsthaftes Lernen ohne Werte. Und Werte fallen nicht vom Himmel, sie kosten vielmehr einen sehr hohen Preis, genau genommen kosten sie soviel Existenz, wie man dadurch gewinnen will.

Fortsetzung folgt

Einen Überblick über alle Blogeinträge von cagent nach Titeln findet sich HIER: cagent.

Einen Überblick über alle Blogeinträge nach Titeln findet sich HIER: Blog gesamt.

WAS DIE WELT IM INNERSTEN ZUSAMMENHÄLT …

Quelle: Johann Wolfgang von Goethe: Faust: Eine Tragödie – Kapitel 4

GOETHES FAUST

1. Goethes Text ist ein literarischer Klassiker wenn es um das Ringen des Menschen um seine letzte Erkenntnis geht. Goethes Ausblick in dieses Ringen ist düster, negativ, sehr pessimistisch. In wundersamen – wenngleich heute ‚altertümlich‘, merkwürdig ‚geschraubt‘ klingenden – Texten lässt er vor dem inneren Auge des Lesers das Bild eines Menschen entstehen, der so alles ausprobiert hat, was seine Zeit zu bieten hat, und dennoch letztlich unwissend und unglücklich erscheint. Sein Packt mit einer (projizierten) größeren – aber ‚bösen‘ – Macht führt letztlich nicht zum Ziel. Das Bild eines Scheiterns, das bei aller theatralischen Tragik keine Einladung zu ‚mehr Wissen‘ darstellt. Eher wirkt es abschreckend auf potentielle Nachahmer; es gibt keine wirklichen Antworten; und der Packt mit den bösen übermenschlichen Geistern führt nur mehr ins Verderben.

2. Unabhängig vom tatsächlichen Wissen wird hier wortreich ein ‚Wertesystem‘ propagiert, das letztlich der Möglichkeit von Wissen eine Absage erteilt und den Menschen als minderwertig gegenüber möglichen ‚größeren‘ Geistern erscheinen lässt. Wer diese ‚Sicht der Dinge‘ übernimmt, wird fortan eine Brille zur Welt, zum Leben vor sich hertragen, die ihm viel Dunkelheit und wenig Licht spenden wird. Die Dunkelheit ist wenig geeignet, Lebensmut, Hoffnung, Begeisterung zu nähren. Diese Art von Dunkelheit ist ‚lebensverneinend‘, nihilistisch, fatalistisch, dazu noch ‚abergläubisch‘, da ‚Geister‘ ins Spiel gebracht werden, die denkerischen Fantasien entspringen, die sich mit der übrigen poetischen Realität zu einem virtuellen Etwas vermischen, welches einem wahrhaft suchenden Geist nur Verwirrung bieten kann.

3. Dieser Text erscheint damit auf den ersten Blick als anti-rational, nicht aufklärerisch, wissensfeindlich.

Grundlegende Präferenzsysteme bei der Wahnehmung von Welt
Grundlegende Präferenzsysteme bei der Wahnehmung von Welt

PRÄFERENZSYSTEME

4. Dies führt zu dem übergreifenden Thema der ‚grundsätzlichen Präferenzsysteme‘ allen Wissens, Denkens und Handelns.

5. Im Normalfall unterstellen wir einem Menschen, der etwas tut oder etwas untersucht, dass er dazu ein ‚Motiv‘ hat, ‚Gründe‘, ‚Interessen‘, ein ‚Ziel‘, einen ‚Zweck‘ verfolgt, oder wie immer man dieses ‚geleitete Handeln‘ umschreiben möchte. Man kann diese dem Handeln voraus liegenden ‚Motivationen‘ generell als ‚Präferenzen‘ bezeichnen; dies sind bewusste – oder auch unbewusste – Auswahlkriterien, dass man ein X – aus welchen Gründen auch immer – eher machen will als ein Y.

6. Manche dieser Präferenzen sind sehr generell und damit weitreichend.

THEISTEN – ATHEISTEN

7. Wenn z.B. jemand einer der großen religiösen Strömungen folgt (z.B. Hinduismus, Buddhismus, Judentum, Christentum, Islam), dann übernimmt er im Rahmen der jeweiligen ‚Tradition‘ vielerlei Anschauungen von dem, was ‚man tut‘ und was ‚man nicht tut‘, was ‚gut‘ ist und was ‚böse‘. Wer z.B. an die (römisch-katholische) christliche Variante von ‚Gott‘ glaubt, der ‚glaubt‘, dass Jesus von Nazareth nicht nur ein Mensch war, sondern zugleich auch – wie immer man sich dies genau vorstellen kann – ‚Sohn Gottes‘. Egal, was solch ein ‚christlich Glaubender‘ ansonsten denken wird, er wird diesen Glaubenssatz als ‚Grundsatz‘ seines Denkens ansehen und ihn solange nicht in Frage stellen, solange er sich als glaubender (römisch-katholischer) Christ versteht. Für solch einen Menschen stellt dieser Glaubenssatz gleichsam ein ‚Axiom‘ in seinem Denken dar, eine ‚grundlegende erste Annahme‘, die über das rein wissensmäßige hinaus einen regulativ-normativen Charakter besitzt: unabhängig von dem Wissen gilt dieser Glaubenssatz als ‚gesetzt‘, als ‚Norm‘, als ‚Präferenz‘, wodurch es nicht möglich ist, andere Glaubenssätze an die gleiche Stelle zu setzen.

8. Analog haben alle anderen großen religiösen Strömungen verschiedene ‚Axiome‘, Präferenzen, die ihnen als ‚Kern‘ ihrer religiösen Überzeugung dienen. Sie dienen als ‚Unterscheidungskriterium‘ ob man ‚in der rechten Weise glaubt‘ oder nicht.

9. Aus Sicht einer Religion X wäre demnach ein ‚Ungläubiger‘, wer die Glaubenssätze des ‚Kerns‘ nicht teilt. Im Fall des römisch-katholischen Christentums wäre die Ablehnung der Überzeugung von der Gottessohnschaft Jesu solch ein Tatbestand, der – gemessen am Glaubenskanon – eine Ablehnung der christlichen Überzeugung darstellen würde, und zwar eines sehr zentralen Axioms (Dogmas). In der Geschichte wurden die ‚Ungläubigen‘ auch oft als ‚Atheisten‘ eingestuft, als Menschen, die nicht an Gott glauben.

10. Wichtig ist hier, dass man sich klar macht, dass die ‚Klassifikation‘ als ‚ungläubig‘ nicht absolut ist, sondern nur relativ zu den speziellen Glaubensüberzeugungen einer Religion X. Jemand der ‚hinduistisch-ungläubig‘ ist kann sehr wohl ‚jüdisch-gläubig‘ sein. Und jemand, der ‚ungläubig‘ im Sinne aller bekannten großen Religionen ist, kann dennoch gläubig sein in dem Sinne, dass er an eine ‚übergeordnete Macht‘ glaubt, die allem Leben und Sinn verleiht, ohne dass er die unterschiedlichen religiösen Anschauungen teilt. Die Begriffe ‚ungläubig‘ und ‚atheistisch‘ sind von daher entweder nur kontextuell bezogen auf eine bestimmte Religion X verstehbar oder sie verschwimmen in ihrer Bedeutung, da nicht klar ist, was man genau unter einem ‚Gott jenseits der bekannten Religionen‘ vorstellen soll. Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass es so etwas wie einen ‚Gott jenseits der bekannten Religionen‘ gibt, da alle bekannten Religionen ja ’nur‘ aus einer Sammlung von Überzeugungen bestehen, die letztlich von Menschen formuliert wurden. Solchen ‚Überzeugungsbringern‘ einen besonderen sozialen Status zu verleihen (‚Prophet‘, ‚Sohn Gottes‘ …) ändert ja nichts an dem grundsätzlichen Sachverhalt, dass es ‚Menschen‘ waren.

11. Wenn also Menschen als ‚Atheisten‘ bezeichnet werden – oder sich selbst so bezeichnen! – dann drückt sich darin zwar eine grundsätzliche Einstellung zur ‚Sicht des Leben‘ aus, ihre genaue ‚Form‘, ihre genaue ‚Beschaffenheit‘ muss aber im Einzelfall geklärt werden.

HUMANISTEN – AHUMANISTEN

12. Jemand, der von sich sagt, er sei ‚Ungläubiger‘, ‚Atheist‘ im Sinne von Religion X kann sehr wohl z.B. ‚Humanist‘ sein. D.h. er sieht im Phänomen des Menschen eine Ausprägung von Leben, der ein besonderer Wert zukommt, und deshalb sei das Leben von Menschen in besonderer Weise zu schützen und zu unterstützen.

13. So kann es sehr wohl passieren (und es ist schon viel hunderttausend Mal passiert), dass ein ‚Gläubiger einer Religion X‘ einen anderen Menschen tötet nur weil er kein Gläubiger der Religion X ist. Ein Humanist würde dies niemals tun, weil für ihn alle Menschen einen hohen Wert besitzen.

14. Mittlerweile gibt es Strömungen (z.B. im ‚Transhumanismus‘), für die der Mensch keinen ‚besonderen‘ Wert verkörpert verglichen mit dem ganzen Phänomen des Lebens. Der Mensch ist für diese Anschauung eine Ausprägung des Lebens unter vielen anderen und es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Menschen ‚aussterben‘, weil sie nicht ‚lebenstüchtig genug‘ sind. Für diese Strömung gibt es noch keinen offiziellen Begriff. Ich nenne solche Vertreter hier mal ‚Ahumanisten‘; für die spielt der Mensch keine besondere Rolle, stellt keinen besonderen Wert dar.

15. Sofern eine solche ahumanistische ‚Glaubensrichtung‘ zur Grundanschauung von Wissenschaftlern gehört, hat dies natürlich eine Auswirkung auf ihre forschende Tätigkeit. Wer dem Phänomen des Menschen als Teil des Phänomen des Lebens keine besondere Bedeutung beimisst, wird eine solche potentielle Besonderheit auch nicht ‚erkennen‘ können. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass eine ‚humanistische‘ Weltsicht möglicherweise etwas ‚in die Welt hinein interpretiert‘, was gar nicht da ist (vergleiche dazu die Diskussion zum Für und Wider einer ‚anthropozentrischen‘ Weltsicht).

BIOLOGISMUS – ABIOLOGISMUS

16. Wer eine Sonderstellung des Menschen ablehnt kann deswegen trotzdem im Phänomen des (biologischen) Lebens als solchem einen besonderen Wert sehen. Ich nenne diese Sicht hier bewusst ‚Biologismus‘ im Gegensatz zu einem ‚Abiologismus‘, der dem Phänomen des Lebens auf dieser Erde (und letztlich im gesamten bekannten Universum) keinerlei besonderen Wert zumisst. Das biologische Leben ist irgendwie entstanden, letztlich ‚zufällig‘, halt so, und es ist nun mal so; irgendwann wird es wieder vergehen (z.B spätestens dann, wenn die Sonne sich aufgrund ihrer Fusionsprozesse soweit aufblähen wird, dass ein Leben auf der Erde gar nicht mehr möglich sein wird. Es kann aber auch schon vorher z.B. ein umherirrender Himmelskörper auf die Erde treffen und damit das Leben auslöschen).

NOMISMUS – ANOMISMUS

17. Eine mögliche Steigerung im Ausmaß der ‚Wertlosigkeit‘ könnte eine Haltung sein, die ich in Anlehnung an das griechische Wort für ‚Gesetz‘ Nomos ‚anomistisch‘ nennen würde. Eine anomistische Glaubenseinstellung kann im gesamten Universum keinerlei Gesetzmäßigkeit und damit verbunden keinerlei Werte erkennen. Während der ‚Nomist‘ im Universum eine Gesetzmäßigkeit am Werke sieht, die einen minimalen Sinn verkörpert und darin den letzten und höchsten Wert, dem sich alles andere unterordnet, kann der Anomist in allem nichts Sinnvolles, nichts Wertvolles erkennen. Das Ganze ist schlicht ’sinnlos‘.

GESELLSCHAFTSVERTRAG

18. Möglicherweise wirken diese Überlegungen für viele (für die meisten?) sehr abstrakt, weltfremd. Aber wenn man sieht, wie die verschiedenen Gesellschaftssysteme auf dieser Erde unterschiedliche Handlungs- und Lebensräume für ihre Bürger eröffnen, dann kann man fragen, warum dies so ist. Bei näherer Betrachtung wird man feststellen können, dass die verschiedenen Gesellschaftssysteme auf unterschiedlichen Präferenzsystemen beruhen. Das deutsche Grundgesetz sieht sich z.B. in der Tradition der UN-Menschenrechtskonvention und stellt in Art.1 die ‚Menschenwürde‘ ins Zentrum. Betrachtet man die verschiedenen Weltsichten (Theisten Version X, Humanisten, Biologisten sowie Nomisten), dann sind eigentlich nur die Humanisten ‚kompatibel‘ mit dem Grundgesetz, alle anderen nicht. Bedenkt man, dass klassisch theistische Positionen heute wieder sehr in Mode sind, und dies zeitgleich mit der Zunahme von Ahumanisten oder gar Anomisten, dann kann man sich fragen, wie lange das Grundgesetz noch Bestand haben wird. Die globale Wirtschaft tendiert dazu, nationale Regierungen (und damit auch die national geltenden Verfassungen) zu ’neutralisieren‘. Auch hier gibt es keine Unterstützung für das Grundgesetz. Allerdings spricht noch niemand vom Staatsterrorismus … ferner benutzt man schießwütige Minderheiten als Vorwand, um die sogenannte nationale Sicherheit zu gewährleisten, was bislang faktisch zu einem immer größeren Abbau von elementaren Menschenrechten geführt hat und damit faktisch das Grundgesetz von innen aushöhlt.

19. Welche ‚Freiheit‘ meinen wir, welche Art von ‚Menschenwürde‘, wenn wir das Grundgesetz vor uns hertragen? Wer soll die Fragen beantworten? Sind es die Richter, die eingesetzt werden? Sind es die Politiker, die wir wählen? Sind wir selbst es, die wir uns Klarheit verschaffen sollten, wie wir uns im Kosmos sehen? Wann wollen wir darüber nachdenken? Wie? Woher wollen wir das Ziel erkennen, wenn wir garnicht glauben, dass es ein gemeinsames Ziel gibt?

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