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Gnoseologische, ontologische, teleologische Wahrheit – Fortsetzung 2 der Überlegungen zu N.Hartmanns Metaphysik der Erkenntnis

ZWISCHENSTAND

 

(1) In den bisherigen Überlegungen arbeitet N.Hartmann immer schärfer einen Gegensatz heraus zwischen dem empfangenden und erkennenden Subjekt einerseits (wobei eine genauere Beschreibung und Analyse dieses ‚Subjektes‘ bemerkenswerter Weise auf sich warten lässt) und der Realisierung eines Objektes im phänomenalen Raum, von der er sagt, dass sie über sich hinaus weist (transzendieren, Transzendenz) auf ein eigentliches Objekt, auf ein ‚Objekt an sich‘, das als solches der Erkenntnis entzogen ist, das aber als dieses ganz und gar eigenständige Objekt die wahre ‚Objektivität‘, die wahre ‚Existenz‘ verkörpere. Dies ist für ihn der Gegenstandsbereich der ‚Ontologie‘, der Kern des ‚Metaphysischen‘.

 

(2) Mit dieser Art von Rede über ein ‚Objekt an sich‘ bei gleichzeitigem Festhalten an einer phänomengebundenen Erkenntnis konstruiert Hartmann sowohl eine logische Antinomie des Bewusstseins wie auch eine logische Antinomie des Objekts. Nach meinem Verständnis beruhen beide Antinomien auf Annahmen, die so nicht zwingend sind.

 

(3) Von diesen logischen Antinomien gibt es unterschiedliche Spielarten. Eine ist diejenige, die sich im Kontext der a apriorischen Erkenntnis ergibt. Hartmann schreibt „Wie ist es möglich, dass dasjenige, was das Bewusstsein bei sich selbst am immanenten Vorstellungs- oder Gedankengebilde erschaut, Gültigkeit für ein Reales habe, welches ihm unaufhebbar transzendent ist?“ (MdE, 65) Und natürlich ist diese Frage unausweichlich, solange man Erkenntnisimmanenz und Objekttranszendenz per Annahme so radikal trennt, dass ein Zusammenhang logisch nicht fassbar ist. Das ist schlichtweg tautologisch.

 

(4) Es folgen dann auf den Seiten 66-87 Überlegungen zum Wahrheitsbegriff, die grundsätzlich daran leiden, dass der Wahrheitsbegriff in gewisser Weise vorausgesetzt wird, ohne dass er irgendwie erklärt wird. Er tritt in immer wieder neuen Formulierungskontexten auf ohne dass die beteiligten Begriffe klar sind. So benutzt Hartmann z.B. die Begriffe ‚Wahrheit‘, ‚Wahrheitsbewusstsein‘ und ‚Kriterium der Wahrheit‘ in einer vieldeutigen Weise.

 

(5) Die Wahrheits-Sprachspiele werden eröffnet durch die Formulierung „Erkenntnis kann nur entweder wahr oder unwahr sein.“ (MdE,66) Der Begriff ‚Erkenntnis‘ ist in diesem Kontext völlig unterbestimmt. Genauso gut hätte Hartmann schreiben können “ XYZ kann nur entweder wahr oder unwahr sein“. Aufgrund der nachfolgenden Feststellungen kann man zumindest entnehmen, dass Hartmann annimmt, dass es bei XYZ darum geht, dass es eine Übereinstimmung WAHR() zwischen den ‚Bestimmtheiten eines Objektbildes (OBJ*)‘ mit einem ‚zugehörigen Objekt (OBJ)‘ gibt, und dass der Ort dieser Übereinstimmung das  ‚Subjekt (SUB)‘ ist. Also er geht von einer Beziehung WAHR(OBJK*, OBJ) aus, die innerhalb eines SUB stattfinden soll. Nach den vorausgehenden Überlegungen kann hier eine Bedeutungsverschiebung von ‚Bewusstsein (BEW)‘ zu Subjekt nicht ausgeschlossen werden. Dann ginge es um die Beziehung WAHR() innerhalb des Bewusstseins. Ferner nimmt Hartmann an, dass diese Übereinstimmung entweder stattfinden kann oder nicht. Dies bedeutet dann, dass die Beziehung WAHR() nicht bloß eine Relation ist sondern eine Abbildung der Art wahr: OBJ* x OBJ —> {wahr, falsch}. Da diese Abbildung innerhalb des Subjekts bzw. innerhalb des Bewusstseins stattfinden soll, impliziert dies, dass das Objekt OBJ, mit dem das Bild OBJ* des Objektes OBJ verglichen wird, sich innerhalb des Subjets/ Bewusstseins befindet; andernfalls wäre der Vergleich nicht möglich.

 

(6) Doch hier scheint die Unterscheidung zwischen ‚Wahrheit‘ und ‚Wahrheitsbewusstsein‘ zu greifen. Die ‚Wahrheit‘ scheint sich auf das ‚Innenverhältnis‘ zwischen Objekt OBJ und dessen Bild OBJ* zu beziehen. Und innerhalb dieser Beziehung ist –rein logisch– kein Problem erkennbar, da –per definitionem– die Bestimmtheiten des Bildes eben mit dem ‚Original‘ übereinstimmen oder nicht. Hartmann „Es gibt keine Aporie der Wahrheit“. (MdE, 67).

 

(7) Doch lässt sich schwerlich über die ‚Wahrheit an sich‘ reden, da für uns ’normal Erkennende‘ sich die Frage nach der Übereinstimmung nur innerhalb unseres Bewusstseins stellt, es also nicht einfach nur um die Wahrheit ‚als Wahrheit‘ geht, sondern um unser ‚Bewusstsein von der Wahrheit‘ spricht um unser ‚Bewusstsein von der Übereinstimmung‘ zwischen OBJ* und OBJ. Hier gibt es dann aber eine „Aporie des Wahrheitsbewusstseins“ (MdE, 67). Per definitonem kann das Objekt an sich OBJ nicht Teil des Bewusstseins sein; dann aber ist die Vergleichsoperation wahr: OBJ* x OBJ —> {wahr, falsch} nicht möglich. Für die Abbildung fehlt dann ein Faktor: wahr: OBJ* x ??? —> {wahr, falsch}.

 

(8) Doch, wie schon zuvor herausgearbeitet, besteht der Eindruck, dass diese Aporie des Wahrheitsbewusstsein eine Scheinaporie ist, hervorgerufen durch mindestens eine Annahme, die zweifelhaft erscheint. Hartmann schreibt: „Die Aporie des Wahrheitsbewusstseins läuft also auf eine Aporie des Kriteriums der Wahrheit hinaus. Dass es Übereinstimmung des Objektbildes mit dem transzendenten Objekt geben kann, unterliegt keinem Zweifel. Die Frage ist nur, ob es eine Möglichkeit für das Subjekt gibt, diese Übereinstimmung zu erkennen … In dieser Möglichkeit würde das Kriterium bestehen. Die Frage ist also: gibt es ein Kriterium der Wahrheit?“. (MdE, 67)

 

(9) Die zweifelhafte Annahme steckt in der Formulierung „Dass es Übereinstimmung des Objektbildes mit dem transzendenten Objekt geben kann, unterliegt keinem Zweifel.“ Es bleibt rätselhaft, wie Hartmann zu dieser Annahme kommen kann. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, warum man diese Annahme machen sollte bzw. überhaupt machen kann. Jenseits der Erkenntnis wissen wir nichts von einem Objekt außerhalb der Erkenntnis (wenngleich, wie wir später sehen werden, es einen ‚indirekten Weg‘ gibt, etwas Vergleichbares anzunehmen, allerdings auf eine Weise, die eben nicht zu einer Aporie führt).

 

(10) Nebenbei erfährt man aber auf diese Weise, was er unter einem ‚Kriterium der Wahrheit‘ verstanden haben wissen will. Das Wahrheitskriterium besteht demnach in der Möglichkeit des Erkennens einer Übereinstimmung zwischen Objekt und Objektbild. Da es sich bei dieser Übereinstimmung um eine Abbildungsoperation handelt wahr: OBJ* x OBJ —> {wahr, falsch} setzt ein so verstandenes Wahrheitskriterium nicht nur die Existenz der beiden zu vergleichenden Bereiche OBJ und OBJ* voraus, sondern auch noch die Möglichkeit einer effektiven Vergleichsoperation auf den ‚Elementen‘ dieser beiden Bereiche. Wenn wir allerdings davon ausgehen, dass die Annahme der Verfügbarkeit eines Objektes an sich OBJ für das Bewusstsein nicht zu rechtfertigen ist, dann fällt auch das Wahrheitskriterium in sich zusammen. Überhaupt ist dann das ganze Konstrukt von Wahrheit als Übereinstimmung hinfällig.

 

 

(11) Eine gänzliche Verwerfung des Wahrheitsbewusstseins verortet Hartmann schon in der antiken Skepsis. (MdE, 67) Für Hartmann würde aus solch einer Verwerfung folgen, dass man dann „den Anspruch des Subjekts auf das Wissen um wahr und unwahr als schlechthin illusorisch verwerfen [müsste]“. (MdE, 68). Mit Blick auf die „unabsehbaren Folgen“ einer solchen skeptischen Verwerfung zieht Hartmann daher diese Position in Zweifel. (vgl. MdE, 68). Dies wirkt wenig überzeugend. Das wirkt fast so, also ob er zwar keine wirklichen logischen Argumente hat, aber aufgrund seines ‚Bauchgefühls‘ –wie manche heute sagen würden– eher etwas anderes für wahr halten möchte. Dies ist allerdings keinesfalls ‚rational‘ sondern eher ‚mirakulös‘.

 

 

(12) Statt also die Unhaltbarkeit der Annahme einer Erkenntnis des Objekts an sich von innerhalb der Erkenntnis zu akzeptieren, spekuliert Hartmann über eine mögliche begriffliche Konstruktion, wie vielleicht doch irgendwie die Existenz eines Objekts an sich gerettet werden kann, um sein Konzept von Wahrheit zu retten. (vgl. MdE, 68f) Er sinniert über ein „zweites Erfassen“, über ein „Wissen des Wissens“, über eine „zweite übergreifende Bindung“, und bemerkt dann immerhin, dass dies zu einer „ungeheuren Komplizierung und Belastung des Erkenntnisproblems“ führt. (MdE, 69)

 

(13) Nicht genug all dieser fruchtlosen Spekulationen, führt er dann noch am Beispiel des „Wissens des Nichtwissens“ eine neue „Aporie des Problembewusstseins“ ein, die im Prinzip nichts Neues aufzeigt als nur das Gleiche mit anderen Worten: „Wie ist ein Erfassen dessen möglich [des Objekts OBJ], was viel mehr unerfasst bleibt, und gerade sofern es unerfasst bleibt [am erkennbaren Bild OBJ*]?“ (MdE, 70) Dies verdeutlicht auch eine andere Formulierung: „Was hier verlangt wird ist eine Objektion des Transobjektiven an das Subjekt, in der dasselbe transobjektiv bleibt…“. (MdE, 70)

 

(14) Für Hartmann besteht der feine Unterschied zwischen der Aporie des Wahrheitskriteriums und der Aporie des Problembewusstseins darin, dass das Kriterium der Wahrheit es angeblich nur mit „dem zu tun hat, was diesseits der Grenze“ liegt, wohingegen das Problembewusstsein im Wissen um das Nichtwissen „über die Objektgrenzen hinaus“ greifen soll. (vgl. MdE, 71) Dies führt Hartmann zur Annahme einer „dritten Art von Bindung“ zwischen Subjekt und Objekt als Trans-objektivem. (vgl. MdE, 71)

 

(15) Die Formulierung „diesseits der Grenze“ ist mehr als zweifelhaft, da sie suggeriert, als ob ein Vergleich zwischen Objektbild OBJ* und Objekt an sich OBJ ganz ohne dem Objekt OBJ auskäme. Das widerspricht aber seiner eigenen Definition des Wahrheitskriteriums und macht auch logisch keinen Sinn. Die Abgrenzung des Problembewusstseins von dieser Art von Wahrheitskriterium hängt damit aber in der Luft. Die Formulierungen „über die Objektgrenzen hinaus greifen“ bzw. „Objekt als Transobjektives“ erscheinen daher nur als unnötige Verdopplungen von Begriffen für ein und denselben Sachverhalt, der in sich daran krankt, dass er auf Annahmen beruht, die bislang schlicht und einfach ‚haltlos‘ sind.

 

(16) Hartmann führt einen weiteren neuen Begriff ein, den des „Erkenntnisprozesses“. Gegenüber dem „Problembewusstsein“ charakterisiert Hartmann den Erkenntnisprozess als „dynamisch“, als Lösungen generierend. (MdE, 72) Im Erkenntnisprozess emanzipiert sich das Subjekt vom Transobjektiven, indem es Objekterkenntnis in seinem Rahmen entwickelt. (vgl. MdE,72) Das Transobjektive wird als Objiziertes in ein „Erkanntes“ verwandelt, das einerseits unabhängig von allen zuvor genannten Aporien ist, zugleich aber von der impliziten Bestimmtheit des Objektbildes OBJ* durch das Objekt OBJ wie auch durch das Problembewusstsein um diese unvollendete Bestimmtheit weiß. (vg. MdE, 73)

 

(17) Für Hartmann kulminieren im Erkenntnisproblem dann letztlich vier Aporien, denen unterschiedliche Arten von Bindungen zwischen Subjekt und Objekt korrespondieren, eine „Komplizierung“, wie er feststellt, die letztlich durch die eigentliche Theorie aufzuhellen sei. (MdE, 73)

 

(18) Nach meiner Einschätzung sind alle die genannten vier Aporien Artefakte falscher Annahmen. Sie lenken das Denken auf begriffliche Konstellationen, die nicht weiterführen.

 

(19) Nach all dem Festhalten am Objekt an sich wundert es nicht, dass Hartmann die bisherigen Aporien als „gnoseologisch“ qualifiziert, da es „Erkenntnisprobleme“ sind, im Unterschied zu den „ontologischen“ Aporien, die sich auf den Gegenstand an sich beziehen, der als einziger „real“ ist, „voll wirklich“, „existent“. (vgl. MdE, 74)

 

(20) Hartmann hat drastische Formulierungen: „Der Schwerpunkt der Erkenntnisrelation liegt außerhalb ihrer selbst, jenseits der verschiebbaren Objektionsgrenze, im Transobjektiven, ja, … im Irrationalen (genauer im Transintelligiblen…). Hinter dem ‚Gegenstand‘ taucht die seiende Sache, hinter der Erkenntnisrelation die Seinsrelation auf. In dieser steht, statt des Erkennenden und Erkannten, nur noch ein Seiendes einem Seienden gegenüber.“ (MdE, 74)

 

(21) Mit diesen Formulierungen ist der zuvor schon diagnostizierten Irrationalität Tür und Tor geöffnet. Wenn es möglich ist, Sachverhalte zu postulieren, die jenseits und unabhängig vom Denken angesiedelt sein sollen, dann verliert das Denken seine Spielregeln; dann kann man alles behaupten, weil nichts mehr falsch sein kann. Da wir später sehen werden, dass eine Analyse des tatsächlichen Denkens Strukturen zutage fördern kann, die –obschon klar im Denken verwurzelt– über das aktuell Erkennbare hinaus Strukturen erzeugen können, die geeignet sind, über den Bereich der ‚Bilder‘ hinaus (transzendierend) zu denken um damit ‚mögliche‘ Objekte jenseits des Wahrnehmbaren zu ‚orten‘, sind die begrifflichen Versuche von Hartmann, genau jene in jeglichem Denken angelegten ‚induktiv-transzendierende‘ Strukturen zu denken (und für wahr zu halten), nicht völlig ’sinnlos‘, aber sie sind in dem Kontext, in dem er argumentiert, –wie er selbst sagt!– ‚irrational‘ und ‚transintelligibel‘. Auf den Seiten SS.75f kumuliert er die Irrationalitäten in dem wechselweisen Verweis von Ontologie und Gnoseologie aufeinander. Viele schöne Worte für einen einfachen Sachverhalt.

 

(22) Auf den SS.78 – 87 folgen unterschiedliche Anmerkungen zu den vorausgehenden grundsätzlichen Überlegungen. So führt Hartmann u.a. aus, dass es zwischen Phänomenologie und Metaphysik kein Problem gibt. Das Metaphysische ist in allen Phänomenen notgedrungen implizit gegeben. Die Phänomenologie hilft, diese Vorkommen sichtbar zu machen, nicht aber, es zu lösen.(vgl. MdE, 77f) Zum Problem des Objektbildes innerhalb der Phänomenologie schreibt er z.B. „Ein Bewusstseinsgebilde als solches kann überhaupt niemals einem außerbewußten Urbilde ähnlich sein; es ist und bleibt von ihm wesensverschieden. Die Ähnlichkeit kann sich immer nur auf bestimmte Züge erstrecken, die das Urbild irgendwie in einer ihm heterogenen Materie und mit heterogenen Mitteln nachformen…. Der bessere … Ausdruck für das ‚Bild‘ ist daher der von Leibniz geprägte Begriff der Repräsentation. Die Bestimmungen des Erkenntnisgebildes müssen die des Objekts irgendwie wiedergeben, ‚ausdrücken‘, oder im Bewusstsein ‚vertreten‘.“ (MdE, 80)

 

(23) In diesem Abschnitt wiederholen sich wieder die vielen Ungereimtheiten, die schon zuvor den Gedankengang beschwert haben. Es wird (aufgrund welcher Erkenntnisbasis?) einerseits behauptet, das das Bild des Objektes im Bewusstsein niemals dem verursachenden Objekt ähnlich sein kann (obgleich wir ja angeblich über dieses verursachende Objekt nichts wissen, also auch nicht, ob es ähnlich ist oder nicht), dennoch wird angenommen, dass es dennoch eine Ähnlichkeit gibt, die sich auf „bestimmte Züge“ erstreckt (woher wissen wir dies denn nun schon wieder, wo wir doch gar nichts wissen sollen?). Ebenso unmotiviert erscheint dann die Argumentation, warum der Leibnizsche Ausdruck ‚Repräsentation‘ anstatt ‚Bild‘ besser geeignet sein soll? Da wir ja über die ‚wahre Natur‘ der Objekt-Bild-Beziehung nichts Genaues wissen, fragt sich, warum wir beurteilen können sollen, ob die Bezeichnung ‚Bild‘ oder ‚Repräsentation‘ besser sein soll, zumal diese beiden Begriffe selbst als solche auch keine präzise Bedeutungsbeschreibung bieten. Aus mathematischer Sicht würde es sich bei einer Objekt-Bild-Beziehung grundsätzlich um eine Abbildung handeln und eine Bezeichnung als ‚Bild‘ oder ‚Repräsentation‘ macht keinen wirklichen Unterschied.

 

(24) Hartmann macht darauf aufmerksam, dass es in der traditionellen Metaphysik noch eine Variante des Wahrheitsbegriffs gibt, die über den zuvor als ‚ontologisch‘ charakterisierten noch hinausgeht; es geht um einen „teleologischen“ Wahrheitsbegriff, in dem man ein ewiges ideales Urbild allen Seins annimmt, aus dem alles andere Seiende hervorgeht und das im Verhältnis zum Urbild relativ gesehen immer ein „Abbild“ ist. (vgl. MdE, 84) Dieses Konzept findet sich bei Platon und dann weiter z.B. bei Aristoteles, Leibniz und Hegel. (vgl. MdE, 85f) Hartmann disqualifiziert diesen Wahrheitsbegriff als ein „teleologisches Adäquationsverhältnis“, das mit Wahrheit nichts zu tun habe. (vgl. MdE, 85) Hier stockt dann allerdings das denken da ja zuvor das ontologische Wahrheitsverhältnis ein Verhältnis zwischen Objekt und Objektbild unterstellte; warum das Verhältnis zwischen Urbild und Abbild von einer anderen Art sein soll, ist aus der Natur des ontologischen Verhältnisses aus nicht direkt erkennbar, zumal wir ja bislang immer noch keine klaren Kriterien haben, um überhaupt etwas Verbindliches zum Verhältnis Objekt und Objektbild sagen zu können. Für Hartmann, der bereit ist, in Sachen Irrationalität recht weit zu gehen, ist aber im Falle der teleologischen Wahrheit eine Grenzmarke überschritten: „Diese extreme Verschiebung des Wahrheitsbegriffs ins Metaphysisch-Teleologische hat den schlichten gnoseologischen Sinn der ‚Wahrheit‘ bis zur Unkenntlichkeit entstellt, hat das eigentliche Wahrheitsproblem nahezu verschüttet… Eine so gewichtige Metaphysik kann das Erkenntnisproblem unmöglich tragen. Ihr entspricht keines seiner Teilprobleme.“ (MdE, 86)

 

 

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LITERATURVERWEISE

 

Hartmann, N. “ Grundzüge einer Metaphysik der Erkenntnis“, Berlin: Walter de Gruyter & Co, 5.Aufl. 1965 (Erstausgabe 1929).